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Tod durch Liquid Ecstasy aus Wasserflasche: " Das war Schlamperei"

Am Donnerstag stand ein 36-jähriger Mann vor dem Wiener Straflandesgericht, um sich für den Tod einer jungen Frau zu verantworten. Die 27-jährige starb, nachdem sie im Auto des Angeklagten aus einer Wasserflasche getrunken hatte. Er sprach nun von "Schlamperei, für die ich gerade stehen muss".
"Das war Schlamperei"
Prozess steht bevor
Verhafteter schweigt
Vermutlich Liquid Ecstasy
Tod nach Schluck aus Flasche

Die 27-Jährige Natalie D. war an den Folgen einer vergiftungsbedingten Atemlähmung und einer damit einhergehenden Sauerstoffunterversorgung des Gehirns gestorben, nachdem sie am frühen Morgen des 1. April 2013 im Pkw des Angeklagten unverdünntes Liquid Ecstasy getrunken hatte, das dieser im Vorfeld in einer 0,33 Liter-Wasserflasche abgefüllt hatte.

Heimfahrt von Disko in Donaustadt

Der 36-Jährige war gemeinsam mit einem Freund und seiner Tochter unterwegs gewesen, als sie zu vorgerückter Stunde in einer Diskothek in Wien-Donaustadt Natalie D. und eine Freundin trafen, wobei er letztere recht gut kannte. Man beschloss, zu viert noch eine Veranstaltung in der Innenstadt zu besuchen, nachdem die Tochter nach Hause gebracht worden war.

Während der Fahrt ins Stadtzentrum bot der 36-Jährige seinen Mitfahrern zunächst Speed an, das auch die beiden Frauen, die zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Alkohol intus hatten, akzeptierten. Danach verspürte Natalie D. Durst. Auf die Frage ihrer Freundin, ob es etwas zu trinken gebe, meinte der Fahrer laut Anklage, “hinten” sei “etwas zu trinken”.

Tod nach Schluck aus Wasserflasche

Wie der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Hannelore Pilz) erklärte, habe er dabei einen Tetrapack mit Fruchtsaft im Sinn gehabt. Stattdessen habe die Freundin von Natalie D. aber aus seinem Rucksack die Mineralwasserflasche genommen, die er zu einem Drittel mit Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt hatte, das üblicherweise als Felgenreiniger verwendet wird: “Ich habe leider nicht auf die Flasche hingewiesen. Ich hätte nicht gedacht, dass sie in den Rucksack hineingreift.”

In der Party-Szene ist die Substanz – gestreckt mit Fruchtsaft – als aufputschende Droge populär, um den Konsumenten in Feierlaune zu versetzen. Er habe sich das Mittel im Internet besorgt, um es zu Hause mit seiner Freundin zu nehmen, behauptete der 36-Jährige. Dazu hätte er, wie er dem Gericht erläuterte, eine Spritze verwendet und jeweils zwei bis drei Milliliter in ein Getränk geträufelt.

Angeklagter hat Suchtgift-Erfahrung

“Dem Angeklagten ist der Umgang mit Suchtgift nicht fremd”, merkte Staatsanwalt Gerd Hermann in diesem Zusammenhang an. Sieben einschlägige Vorstrafen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) bzw. wegen Körperverletzung weise der Mann auf. Zuletzt hatte der 36-Jährige im Vorjahr wegen eines Drogen-Delikts sieben Monate unbedingt kassiert, die er aber nicht absitzen musste, weil ihm die Justiz nach dem Motto “Therapie statt Strafe” einen Strafaufschub gewährte.

Nachdem Natalie D. “einen überaus kräftigen Schluck” (Staatsanwalt) genommen hatte, klagte sie umgehend über den schlechten Geschmack. Er sei “total erschrocken” und “sofort stehen geblieben”, als er bemerkte, was diese getrunken hatte, betonte der Angeklagte: “Das Ganze war ein Missverständnis.” Er habe jetzt gleich darauf hingewiesen, dass sich in der Flasche Liquid Ecstasy befand, aber “die Situation leider nicht sehr ernst genommen.”

“Wusste nicht, dass man davon sterben kann”

Wie der 36-Jährige erläuterte, wären weder er noch die beiden Begleiter alarmiert gewesen, als Natalie D. nach einem vergeblichen Versuch, bei einem kurzen Zwischenstopp zu erbrechen, auf der Weiterfahrt in die Innenstadt einschlief: “Wir haben alle drei gedacht, sie wacht wieder auf. Wir haben alle Erfahrung mit Liquid Ecstasy gehabt.”

Der 36-Jährige schilderte in diesem Kontext zwei Vorfälle, bei denen er selbst nach dem Konsum der Droge jeweils für ein- bis eineinhalb Stunden eingeschlafen und ohne gröbere Folgewirkungen wieder munter geworden sei: “Ich wusste nicht, dass man davon sterben kann.”

Junge Frau hatte keinen Puls mehr

Als es am Zielort in der City angelangt nicht gelang, Natalie D. am Parkplatz aufzuwecken, fuhr man in die Freundin ihrer Wohnung im siebenten Bezirk. Die beiden Männer mussten die 27-Jährige nach oben tragen. “Nach zehn Minuten konnten wir keinen Puls mehr feststellen. Da haben wir Panik bekommen und die Rettung gerufen”, erzählte der 36-Jährige.

Auch Wiederbelebungsversuche der Einsatzkräfte fruchteten nichts. Die junge Frau starb am 6. April im AKH, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. Wie Gerichtsmediziner Daniele Risser in seinem Gutachten darlegte, hatte Natalie D. eine derart hohe GBL-Konzentration im Blut, dass sie selbst bei sofortiger Verbringung ins Spital nicht gerettet hätte werden können.

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