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Tirol-Wahl: Unterschiedliche Wahllokal-Öffnungszeiten

Tirol-Wahl: Die Wahllokal-Öffnungszeiten sind nicht überall gleich.
Tirol-Wahl: Die Wahllokal-Öffnungszeiten sind nicht überall gleich. ©APA/ERWIN SCHERIAU (Symbolbild)
Die Tirol-Wahl geht am 25. September über die Bühne, es gibt unterschiedliche Öffnungszeiten von Wahllokalen. Aber wann schließen die letzten von ihnen?

Die Tirol-Wahl rückt näher: Am 25. September schreiten die Tirolerinnen und Tiroler zu den Urnen, um über die Verteilung der 36 Mandate im Landesparlament zu entscheiden. Im Großteil der insgesamt 789 Wahllokale in allen 277 Gemeinden kann ab 8.00 Uhr gewählt werden. Die meisten Wahllokale schließen zwischen 14.00 und 15.00 Uhr ihre Pforten, die letzten um 17.00 Uhr. Somit gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten.

Tirol-Wahl: Unterschiedliche Öffnungszeiten von Wahllokalen

In Kleingemeinden kann man meistens nur vormittags seine Stimme abgeben, in größeren Kommunen ist der Urnengang auch nachmittags möglich, informierte das Land. Einen besonders frühen Anfang macht die Gemeinde Pfunds im Bezirk Landeck: Bereits ab 6.00 Uhr ist dort das Wahllokal geöffnet. Die Informationen darüber, wann welches Wahllokal in welcher Gemeinde geöffnet hat, sind ab Montag im Laufe des Tages online unter wahlen.tirol.gv.at. zu finden. Wahlkarten können noch schriftlich bis kommenden Dienstag und mündlich bis Freitag, den 23. September um 14.00 Uhr - das ist der Tag vor dem Wochenende, das die Tirol-Wahl bringt -, beantragt werden.

Tirol-Wahl: Meiste Wahllokale barrierefrei

708 der 789 Wahllokale sind barrierefrei - das entspricht 90 Prozent. Zudem könnten Menschen mit körperlichen Behinderungen bei Bedarf eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen. Für Blinde oder Sehbehinderte stehen in den Wahllokalen Schablonen zur Verfügung, die das Ausfüllen des Stimmzettels erleichtern sollen, betonten die Verantwortlichen.

Zudem verwies das Land auf spezielle Servicemaßnahmen, beispielsweise für Personen, die sich am Wahltag in ihrer Gemeinde aufhalten, jedoch aus Alters-, Krankheits- oder anderen Gründen nicht selbst in das Wahllokal gehen können. Für diese steht in jeder Gemeinde eine Sonderwahlbehörde zur Verfügung - die sogenannte "Fliegende Wahlkommission". Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus der oder des Wahlberechtigten. Der Antrag für die "Fliegende Wahlkommission" kann bis spätestens 23. September um 14.00 Uhr schriftlich oder mündlich in der jeweiligen Gemeinde erfolgen, hieß es. Die Tirol-Wahl selbst ist nicht die einzige Wahl in diesem Jahr. Im darauffolgenden Monat kommt es dann in Österreich zur Bundespräsidentenwahl.

(APA/Red)

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