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Terror-Prozess: "Wir sind keine Terroristen!"

Der zweite Prozess um Mohamed M. und Mona S. wurde nach sechs Verhandlungstagen abgeschlossen. Beide Angeklagten beteuern ihre Unschuld. Mit einem Urteil wird am Nachmittag gerechnet.

Im Wiener Straflandesgericht ist am Donnerstag nach sechs Verhandlungstagen der zweite Prozess gegen das Islamisten-Paar Mohamed M. und Mona S. abgeschlossen worden. Die beiden sollen laut Anklage Propaganda für die al-Qaida betrieben und sich damit im Rahmen eines terroristischen Netzwerks betätigt haben. “Wir sind keine Terroristen!”, versicherte der 23-Jährige in seinem Schlusswort, wobei ihm Tränen in die Augen traten.

Mohamed M. ersuchte die Geschworenen eindringlich um “die Chance zu beweisen, dass ich und meine Frau keine Terroristen sind”. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, “ist unser Leben vorbei”.

Dem 23-Jährigen wird vor allem die Verbreitung eines “Drohvideos” im Internet, in dem Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufgefordert wurden, und das Aufrufen zum Dschihad sowie zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft zum Vorwurf gemacht. Seiner Frau, die aufgrund ihrer Verschleierung von der gesamten Verhandlung ausgeschlossen blieb, werden Übersetzer-Dienste angelastet.

“Ein Schuldspruch ist unumgänglich”, stellte Staatsanwalt Christian Walzi in seinem Schlussvortrag fest. Für ihn sei erwiesen, dass Mohamed M. die ihm angelasteten Delikte – Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung – begangen habe. Er habe sich seit März 2007 in der Globalen islamischen Medienfront” (GIMF) betätigt, die Walzi als “verlängerten Arm der al-Qaida” bezeichnete.

“Diese Position hat seinem Ego geschmeichelt”, sagte der Staatsanwalt. Dem Angeklagten sei es “um das Geld, das Prestige” gegangen. Er habe sich erwartet, mit seiner propagandistischen Tätigkeit ins Verdienen zu kommen. Auf Mona S. ging der Ankläger in seinem Plädoyer nicht näher ein.

Verteidiger Lennart Binder bezeichnete das Strafverfahren als Versuch, “missliebige Leute, die man nicht mag, die einem vielleicht nicht sympathisch sind, einsperren zu können”. Der gesamte Prozess diene dazu, die polizeilichen Ermittlungsmethoden nachträglich zu rechtfertigen. Die Polizei habe “wahrscheinlich gegen besseres Wissen einen Terrorverdacht konstruiert, um die in diesem Fall erstmals eingesetzte Online-Fahndung, für die es keine rechtliche Grundlage gab, zu rechtfertigen”, so Binder in seinem Schlussvortrag.

Der gesamte Akt enthalte, “nichts, was Substanz hat”. Er beschränke sich auf “Mutmaßungen, Verdächtigungen, unverständliches Zeug”. Es gebe “überhaupt keinen Beweis, dass die Angeklagten den Terrorismus unterstützt haben könnten”, erklärte der Verteidiger.

Mit der Urteilsverkündung ist nicht vor 15.00 Uhr zu rechnen.

Mohamed M. und Mona S. sind bereits im vergangenen März von einem Wiener Schwurgericht in vollem Umfang der Anklage zu vier bzw. 22 Monaten Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Ende August die Urteile wegen formaler Mängel aufgehoben. Eine Neudurchführung des Verfahrens wurde angeordnet, das am 12. November gestartet wurde.

 

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