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Wiener Terror-Prozess: Experte stufte GIMF als gefährlich ein

Im Wiener Landesgericht ist am Mittwoch der Terror-Prozess gegen Mohamed M. (23) und Mona S. (22) fortgesetzt worden, die sich laut Anklage in einer terroristischen Vereinigung - nämlich der al-Qaida - betätigt haben sollen.

Im Mittelpunkt stand dabei ein Zeuge vom deutschen Bundeskriminalamt, der darauf abgestellt ist, das Internet auf militant-islamistische Entwicklungen zu beobachten.

Der Fahnder hatte im Vorjahr das “Drohvideo” entdeckt, mit dem Mohamed M. Österreich und Deutschland zum Abzug ihrer Soldaten bewegen wollte. In weiterer Folge wurden die heimischen Staatsschützer eingeschaltet, die den 23-Jährigen überwachten und schließlich im September 2007 samt seiner Frau festnahmen. Vor allem seine Mitwirkung am deutschen Ableger der “Globalen Islamischen Medienfront” (GIMF) werteten die Ermittler als Anzeichen für seine terroristische Gesinnung.

Der Zeuge aus Deutschland bestätigte nun die Einschätzung, dass die GIMF keine harmlose Sache sei. Er sprach von einer “Medienstelle, die sehr intensiv und offensiv die von der al-Qaida propagierte Ideologie vertritt und verbreitet”. Es sei “nicht auszuschließen, dass sie direkten Kontakt zur al-Qaida hat”. Jedenfalls vertrete sie “die Ideologie des weltweiten Dschihad”, der sich gleichermaßen gegen “den nahen Feind” und “den fernen Feind” richte.

Unter ersterem seien mit dem Westen verbündete Regierungen in islamistischen Ländern zu verstehen, unter dem fernen Feind demgegenüber “der jüdisch-christliche Westen”, wie der Zeuge darlegte.

Grundsätzlich sei das Internet mit Blickwinkel auf den militanten Islam “so gefährlich wie die Waffen, die diese Leute benützen”, gab der Terrorismus-Experte zu bedenken. Mit Video-Botschaften von Osama bin Laden oder dem Veröffentlichen von Texten nach Anschlägen wären Muslime radikalisiert worden.

Die GIMF, deren deutsche Version nach wie vor existiere, habe beispielsweise Anleitungen zur Herstellung effizienter Giftstoffe für Terroranschläge ins Netz gestellt und es “prinzipiell gut geheißen”, auch Zivilisten zu Anschlagzielen zu erklären, so der Zeuge.

Mohamed M. hielt dieser sehr ausführlichen Einvernahme entgegen, die Gesinnung der GIMF nicht geteilt, sondern im Rahmen seiner dortigen Tätigkeit ausschließlich seine persönliche Meinung vertreten zu haben. Diese weiche stark von der Darstellung des Zeugen ab. Zivilisten dürften etwa unter keinen Umständen zu Schaden kommen, wenn die Bevölkerung im Irak gegen die Besetzung “Widerstand” leiste. Er habe für die GIMF auch keine eigenen Texte verfasst, sondern ihm per E-Mail zugetragene “abgeschrieben”, versicherte der Angeklagte.

Die Verhandlung ist am Mittwochnachmittag auf den 11. Dezember vertagt worden. An sich wären für diesen Tag die Urteile geplant, doch könnte sich die Urteilsfindung verzögern.

Verteidiger Lennart Binder möchte den wesentlichen Akteninhalt wörtlich verlesen lassen, was zumindest einen zusätzlichen Verhandlungstag nötig machen würde.

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