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Terror-Prozess in Wien: Berufung wird gegen zwei Urteile eingelegt

Nach dem Wiener Terror-Prozess wird gegen zwei Urteile Berufung eingelegt.
Nach dem Wiener Terror-Prozess wird gegen zwei Urteile Berufung eingelegt. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Nach dem Terror-Prozess in Wien wird die Staatsanwaltschaft, in zwei Fällen Strafberufung einlegen.
Urteile im Wiener Terrorprozess
Terrorprozess: Fragen zu weiteren Beteiligten offen
Terroranschlag: Staatsanwaltschaft verlangt Höchststrafe

Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montag auf APA-Anfrage mit. Betroffen davon sind der Dritt- und der Sechstangeklagte.

Berufung gegen zwei Urteile im Wiener Terror-Prozess

Der Drittangeklagte hatte in erster Instanz wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord, Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial 20 Jahre Haft ausgefasst. Sechs von acht Geschworenen waren überzeugt, dass er an Vorbereitungen am Anschlag und an der geplanten Flucht des Attentäters beteiligt war sowie diesen in Richtung Tatbegehung bestärkt hatte. Der 24-Jährige wäre nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien - wie der Viert- und der Fünftangeklagte - ebenfalls zu lebenslanger Haft zu verurteilen gewesen, zumal er den Attentäter bereits 2018 zum IS nach Syrien begleiten hatte wollen. Die beiden IS-Sympathisanten waren damals aber vor dem beabsichtigten Grenzübertritt auf türkischem Territorium festgenommen und von den türkischen Behörden nach Österreich abgeschoben worden. Am 25. April 2019 wurden beide vom Wiener Landesgericht für Strafsachen jeweils zu 22 Monaten unbedingte Haft verurteilt. Die Inhaftierung und das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogramms seitens des Vereins Derad hielt augenscheinlich weder den Wiener Attentäter noch - folgt man dem nicht rechtskräftigen vorwöchigen Urteil - seinen 24-jährigen Bekannten nach deren Haftentlassung von der Begehung weiterer terroristischer Straftaten im Namen des IS ab.

Sechstangeklagter: Staatsanwaltschaft Wien verlangt höhere Strafe

Eine höhere Strafe verlangt die Staatsanwaltschaft Wien auch für den Sechstangeklagten, auf dessen Spur die Strafverfolgungsbehörden erst relativ spät gekommen waren. Der Mann wurde erst am 12. April 2021 in U-Haft genommen. Weil er nach Dafürhalten der Geschworenen den Wiener Terror-Anschlag förderte, indem er sich ab April 2020 dafür einsetzte, dass der Attentäter an Schusswaffen kam und im Juni 2020 den Kontakt zu einem Waffen-Vermittler herstellte, fasste der 23-Jährige in erster Instanz 19 Jahre Haft aus.

Die Rechtsvertreter des Dritt- und des Sechstangeklagten hatten bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Dasselbe taten auch die Verteidiger des Viert- und des Fünftangeklagten, die für die Vermittlung der Kalaschnikow und einer Pistole an den Attentäter bzw. Unterstützung und Bestärkung des Attentäters ab Mitte Juli 2020 bis zum Anschlag und Vorbereitens der Tatwaffen jeweils lebenslange Haftstrafen kassiert hatten.

OGH muss sich mit Rechstmitteln auseinandersetzen

Somit muss sich zunächst der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den Rechtsmitteln der vier vom Erstgericht streng Bestraften auseinandersetzen. Demgegenüber sind die erstinstanzlichen Urteile gegen den Erst- und den Zweitangeklagten rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft nahm in diesen beiden Fällen von Rechtsmitteln Abstand, wie Behördensprecherin Bussek darlegte. Die beiden Männer bzw. ihre Verteidiger hatten bereits nach der Urteilsverkündung jeweils auf Rechtsmittel verzichtet.

Wiener Terror-Anschlag: Geschworene berieten mehrstündig

Die Geschworenen hatten in der vergangenen Woche nach mehrstündiger Beratung die beiden Männer mit jeweils 6:2 Stimmen vom Vorwurf der Beteiligung am Mord als terroristischer Straftat freigesprochen. Dem 23-jährigen Erstangeklagten nahmen die Laienrichter mehrheitlich ab, dass er den Attentäter in Unkenntnis von dessen Terror-Plänen in die Slowakei chauffiert und in ein Waffengeschäft begleitet hatte, wo dieser Munition für sein Sturmgewehr kaufen wollte. Der 23-Jährige wurde wegen Mitgliedschaft beim IS und Verbreitens von IS-Propaganda zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Den unbedingten Strafteil hatte der Mann in der U-Haft verbüßt, aus der er schon vor längerer Zeit entlassen worden war.

Zweitangeklagter saß bis zur Hauptverhandlung in Wien in U-Haft

Der 22-jährige Zweitangeklagte war demgegenüber seit 6. November 2020 bis zur Hauptverhandlung durchgehend in U-Haft gesessen, weil ihm vorgeworfen wurde, dem Attentäter am Tag des Anschlags bei der Vorbereitung geholfen und dabei bestärkt zu haben, den Anschlag durchzuziehen. Davon wurde er am Ende von den Geschworenen mit 6:2 Stimmen freigesprochen. Für die Mitgliedschaft beim IS und Verbreitens von IS-Propaganda erhielt der 22-Jährige ebenfalls 24 Monate, davon acht Monate unbedingt. Er befindet sich seit vergangenem Donnerstag, 1.30 Uhr in der Früh wieder auf freiem Fuß und will sich jetzt einen Job suchen und ein "neues Leben" beginnen, wie sein Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger der APA versicherte.

(APA/Red)

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