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Wiener Terrorprozess: Fragen zu weiteren möglichen Beteiligten offen

Nach dem Terrorprozess sind Fragen zu weiteren möglichen Beteiligten offen.
Nach dem Terrorprozess sind Fragen zu weiteren möglichen Beteiligten offen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Nach den Urteilen im Wiener Terrorprozess stellen sich Fragen zu weiteren möglichen Beteiligten.
Urteile im Wiener Terrorprozess: Hohe Haftstrafen

Nach den Urteilen im Wiener Terrorprozess mit hohen, nicht rechtskräftigen, Haftstrafen, tun sich Fragen nach allfälligen weiteren Beitragstätern auf, die zwar nicht am Anschlag selbst beteiligt waren, aber dem Attentäter im Vorfeld die Tatausführung mitermöglicht haben könnten. Das bezieht sich vor allem auf einen unlängst in Wien verurteilten Islamisten und einen Waffenhändler.

24-jähriger Islamist traf sich mit Wiener Attentäter

Der 24-Jährige Islamist war im vergangenen Oktober vom Wiener Landesgericht wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation schuldig erkannt worden, weil er radikalen Gesinnungsgenossen - darunter auch dem Wien-Attentäter - die Ideologie der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) nahe gebracht und dem Attentäter somit das geistige Rüstzeug für sein terroristisches Handeln geliefert hatte. "Sie sind ein IS-Mann. Davon sind wir überzeugt", hieß es damals in der Urteilsbegründung.

Der 24-Jährige war am 3. November 2020 wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag festgenommen worden. Er hatte in einer eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten Treffen für IS-Befürworter und -Sympathisanten veranstaltet und Predigten mit IS-Inhalten gehalten. Auch der spätere Attentäter fand sich mehrfach in der Wohnung ein, mit dem der in St. Pölten geborene und dort aufgewachsene Mann seit 2017 befreundet war.

Islamist stritt Kontakte zu Attentäter vor Gericht nicht ab

Während er für die Vorgänge in der St. Pöltner Wohnung mittlerweile rechtskräftig zu 27 Monaten Haft verurteilt wurde, konnte dem 24-Jährigen eine direkte Beteiligung am Anschlag oder konkrete Mithilfe bei Vorbereitungshandlungen bzw. Mitwissen bisher nicht nachgewiesen werden. Ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren ist noch offen. Der 24-Jährige stritt vor Gericht seine Kontakte zum Attentäter nicht ab, betonte aber, strafrechtlich sei ihm das nicht vorzuwerfen. Zuletzt habe er mit diesem am 31. Oktober oder 1. November 2020 - also unmittelbar vor dem Attentat - zu tun gehabt, jedoch in einer ganz anderen Angelegenheit.

Der 24-Jährige behauptete konkret, der Attentäter habe seine Wohnung nicht mehr bezahlen können, er sei deswegen in der Nacht von St. Pölten zur Wohnung des Attentäters gefahren. Dieser habe aber auf sein Klopfen nicht reagiert und ihm nicht aufgemacht. Er habe diesen fragen wollen, ob er Geld brauche.

Ermittlungen gegen slowenischen Waffenhändler laufen

Abgesondert verfolgt wird von der Staatsanwaltschaft Wien auch ein slowenischer Waffenhändler namens Marsel O. Ein 32-Jähriger Mann tschetschenischer Abstammung wurde in der Nacht auf Donnerstag im Prozess um die Helfer des Attentäters zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil die Geschworenen einstimmig zur Ansicht gelangten, dass dieser unter anderem Marsel O. aufgefordert hatte, ein Sturmgewehr samt passender Munition zu beschaffen. Marsel O. lieferte beides nach Wien, der gebürtige Tschetschene übergab die Ware dann dem Attentäter, der diese für seine Anschlagspläne benötigte.

Im nach Mitternacht zu Ende gegangenen Prozess um die Helfer des Attentäters wurde der Tschetschene als Einziger der sechs Angeklagten nicht dem IS zugerechnet. Obwohl er somit vom Vorwurf, sich terroristisch betätigt zu haben freigesprochen wurde, setzte es für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

(APA/Red)

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