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Teilnahme an Präsenzunterricht nur mit Corona-Test erlaubt

Die Schüler werden den "Nasenbohrertests" selbst durchführen.
Die Schüler werden den "Nasenbohrertests" selbst durchführen. ©APA/ANJA OBERKOFLER
Wenn die Schulen nach den Semesterferien wieder ihre Türen öffnen, dürfen nur jene Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die sich auch einem Corona-Test unterziehen. Nötig sind zwei Tests pro Woche.
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Nach den Semesterferien dürfen Kinder nur nach einem an der Schule durchgeführten negativen Corona-Selbsttest am Präsenzunterricht teilnehmen. Volksschüler kehren an allen fünf Tagen der Woche in die Klassen zurück, alle anderen im Schichtbetrieb. Diese Regeln sollen zumindest bis Ostern gelten, kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) an.

Schüler führen "Nasenbohrertests" selbst durch

"Wir holen den Präsenzunterricht zurück, aber nicht mit Hurra und Blauäugigkeit, sondern mit Respekt und Vorsicht", so der Minister. Jeweils am Montag und Mittwoch werden die Schüler per Nasenbohrer-Selbsttests in der Schule unter Aufsicht der Lehrer getestet.

Beim ersten Mal können vor allem im Volksschulbereich Eltern auf Wunsch mit dabei sein - als Orte kommen dabei etwa ein Freibereich, der Turn- oder Festsaal in Frage. Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer (SPÖ) sprach dabei im Ö1-"Mittagsjournal" von einer Art "Mini-Teststraßen". So wolle man Eltern mit Vorbehalten für die Tests gewinnen. Testkits sollen genügend vorhanden sein: Mittlerweile habe man rund 20 Mio. Stück bestellt, so Faßmann.

Volle Präsenzlehre an Volksschulen, ohne Test keine Teilnahme erlaubt

"Wer nicht möchte, dass sein Kind getestet wird, der lässt es zu Hause, im Homeschooling", so Faßmann. Die Schüler müssen dann aber den Stoff selbstständig erarbeiten, bei Bedarf kommt Unterstützung durch vom Unterricht freigestellte Pädagogen (etwa schwangere Lehrerinnen).

In der Sekundarstufe 1 (va. Mittelschule, AHS-Unterstufe) gibt es einen Schichtbetrieb mit zwei gleich großen Schülergruppen. Am Montag und Dienstag ist die Gruppe A in der Schule, am Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. An den jeweils anderen Tagen sind Arbeitsaufträge zu erledigen, auch hier kann man sich bei Bedarf von freigestellten Lehrern helfen lassen.

Zweitägiger Schichtbetrieb an höhreren Schulstufen

Auch an den Unter- und Oberstufen wird Montag und Mittwoch getestet. Am Freitag steht dann wie bisher Distance Learning für alle am Programm - mit Arbeitsaufträgen oder auch mit Video-Unterricht nach Stundenplan. In der Woche darauf beginnt dann die Gruppe B.

Die Vorgaben für die Maskenpflicht sind unterschiedlich: Volksschüler müssen im Schulgebäude einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, an ihrem Platz in der Klasse dürfen sie diesen abnehmen. Unterstufenschüler müssen den MNS auch am Platz im Unterricht tragen, Oberstufenschüler benötigen eine FFP2-Maske.

Bei den Lehrern sind Test- und Maskenpflicht anders geregelt: Die Pädagogen müssen sich laut ihrer Berufsgruppenregelung einmal wöchentlich testen lassen, laut Faßmann strebt man aber zusätzlich einen Selbsttest an der Schule an. Bei getesteten Pädagogen reicht außerdem ein Mund-Nasen-Schutz, ungetestete benötigen eine FFP2-Maske. Himmer sprach sich dafür aus, zumindest zu überlegen, ob man tatsächlich Unterschiede zwischen Schülern und Lehrern machen wolle.

Schularbeien und Tests werden abgehalten, Stundenplan bleibt

Der Schulbetrieb soll so normal wie möglich ablaufen: Schularbeiten und Tests können grundsätzlich abgehalten werden. Auch der Stundenplan bleibt aufrecht - mit den bisherigen Einschränkungen (kein Kontaktsport, kein Singen) dürfen also auch Turnunterricht und Musik stattfinden.

An den Unterstufen wird es außerdem für die drei Tage pro Woche, an denen die Kinder nicht in der Schule sind, wie bisher Betreuung geben.

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(APA/Red)

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