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Taxistreit in Wien vom OGH beendet: Nur eine Vermittlung erlaubt

Taxifahrer in Wien dürfen nicht Funkzentralen und Apps in Anspruch nehmen.
Taxifahrer in Wien dürfen nicht Funkzentralen und Apps in Anspruch nehmen. ©APA
Einige Taxler in Wien wollten gleichzeitig Funkzentralen und Apps in Anspruch nehmen. Das dürfen sie laut Urteil des Obersten Gerichtshofes jedoch nicht, wie Martin Hartmann, Geschäftsführer der Funkzentrale 40100, in einer Aussendung mitteilte. Der Wiener Taxistreit ist damit beendet.
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Mit dem Urteil des OGH wurde das erstinstanzliche Urteil des Kartellgerichts bestätigt. Die Wettbewerbshüter hatten den beiden großen Wiener Taxizentralen 31300 und 40100 vorgeworfen, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. 2012 wurde deswegen ein Antrag beim Kartellgericht eingebracht. Durch Exklusivitätsbestimmungen in den Funkverträgen der Zentralen sei es Taxiunternehmern nicht erlaubt, Aufträge auch von anderen Anbietern anzunehmen, lautete damals der Vorwurf Bundeswettbewerbsbehörde. Auf diese Weise werde anderen Mitbewerbern der Markteintritt verwehrt.

Exklusivitätsregel für Taxler in Wien

Das Kartellgericht habe als Erstinstanz erkannt, dass diese Klausel den “bekannt harten Wettbewerb” im Wiener Taxigewerbe nicht behindere und daher zu Recht bestehen bleiben könne, hieß in der 40100-Aussendung. Ausschlaggebend für die Gerichte sei gewesen, dass die Exklusivitätsregel nicht für das gesamte Unternehmen, sondern für das einzelne Fahrzeug gelte. Ein Wechsel des Vermittlungsanbieters sei “binnen kürzestem” möglich, wurde betont. (APA)

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