Urteil im Wiener Taxistreit: Taxler dürfen nicht Fahrgäste von mehreren Apps zugeteilt bekommen

Seit Monaten schwelt der Streit zwischen den Wiener Taxifunkzentralen und konkurrierenden App-Taxi-Vermittlern. Neben einem Funk-Unternehmen aus Frankfurt wollten sich auch einige Anbieter, die Taxis nur via Smartphone-Apps vermitteln, am aus der Sicht der Funkzentralen ohnehin überlaufenen Wiener Markt etablieren. Die Funkzentralen informierten die bei ihnen angeschlossenen Taxiunternehmer, dass pro Fahrzeug aus Gründen des Konsumentenschutzes nur eine Vermittlung erlaubt sei. Gegen diese Regelung wurde Anzeige bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht, die wiederum die Taxizentralen beim Kartellgericht klagte.
Wiener Taxistreit beendet
Nun gibt es ein Urteil, das ganz im Interesse der Funkzentralen-Betreiber ist: “Mit diesem Urteil des Kartellgerichts hat der Fahrgast, der bei uns bestellt, weiterhin die Sicherheit ein Taxi mit der Qualität zu bekommen, die er zu Recht erwartet”, so Martin Hartmann, Geschäftsführer von Taxi 40 100.