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Strafen für Radfahrer in Österreich bei Alkohol, Handy & Co.

VIENNA.at fasst die gängigsten Geldstrafen für Vergehen beim Radfahren im Straßenverkehr zusammen.
VIENNA.at fasst die gängigsten Geldstrafen für Vergehen beim Radfahren im Straßenverkehr zusammen. ©APA/Helmut Fohringer
Wer sich mit dem Fahrrad durch die Stadt bewegt, muss sich - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - an klare Regeln halten. Für Fehlverhalten kann es empfindliche Strafen setzen.

Das Fahrrad wird, bei entsprechendem Wetter, zu einem immer beliebteren Fortbewegungsmittel der Wiener. Kostengünstig, flexibel und abseits der Verkehrsstaus bietet sich das Bike vor allem für kurze und mittlere Strecken an – und gibt dem Fahrer dabei auch noch das Gefühl, etwas für seine Fitness getan zu haben.

Doch bedeutet Fahrrad fahren keinen Freifahrtschein auf dem Asphalt, vielmehr übernimmt man als aktiver Teilnehmer am Straßenverkehr Verantwortung – für sich selbst und für seine Mitmenschen. Auf der Straße unterliegen auch die Biker der Straßenverkehrsordnung (StVO), zusätzlich regelt die Fahrradverordnung Details rund um den korrekten Gebrauch des Drahtesels.

Alkohol, Handy & Co.: Geldstrafen für Radfahrer

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit teils empfindlichen Geldstrafen rechnen. VIENNA.at hat sich diese für die gängigsten Vergehen am Fahrrad angesehen und fasst sie hier kompakt zusammen.

Rote Ampel überfahren

Das Ignorieren einer roten Ampel ist ein absolutes No-Go im Straßenverkehr und wird auch entsprechend rigoros gehandet. Bei einem Organmandat kommt man nicht unter 70 Euro davon, bei Strafverfügungen reicht der Rahmen bis zu 726 Euro.

Stopschild überfahren

Auch hier reicht der Strafrahmen bis 726 Euro, in der Regel erwartet Radfahrer, die ein Stopschild überfahren ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Das Organmandat kostet 50 Euro.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Im Gegensatz zu Kraftfahrern, wo die Grenze bei 0,5 Promille liegt, droht Radfahrern ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 Promille eine Strafe. Und diese wird in jedem Fall teuer.
Ab 0,8 Promille beträgt die Strafe zwischen 800 und 3.700 Eur0. Gleiches gilt für das Radfahren unter Drogeneinfluss.
Ab 1,2 Promille beträgt die Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Eur0.
Ab 1,6 Promille beziehungsweise bei Verweigerung des Alkotests beträgt die Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Eur0.

Telefonieren während des Fahrens

Telefonieren ist auch für Fahrradfahrer nur noch mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer sich daran nicht hält und trotzdem am Handy erwischt wird, muss mit einer Strafe zwischen 50 und 72 Euro rechnen.

Auf dem Gehsteig fahren

Der Gehsteig darf nur zum Kreuzen der Radwege befahren werden, ansonsten gehört er – wie der Name schon sagt – den Fußgängern. Die Strafen für das unerlaubte Befahren des Gehsteigs liegen bei 30 beziehungsweise 72 Euro. Werden Fußgänger dadurch gefährdet erhöht sich die Mindeststrafe des Organmandats auf 50 Euro.

In der Fußgängerzone fahren

So es nicht durch die Beschilderung explizit erlaubt ist, ist das Radfahren in Fußgängerzonen verboten. Bei Missachtung dieser Vorschrift droht eine Strafe von bis zu 30 Euro. In Begegnungszogenen darf im Schritttempo gefahren werden.

Gegen die Einbahn fahren

Bei vielen Einbahnen wird durch eine Zusatztafel signalisiert, dass Radfahrer diese auch in die Gegenrichtung befahren dürfen. Ist diese Zusatztafel nicht angebracht, so müssen sich auch die Radler an die vorgegebene Fahrtrichtung halten. Der Strafrahmen für die Nichteinhaltung dieser Regel läuft bis zu 726 Euro, in der Praxis ist aber mit rund 70 Euro zu rechnen.

Ohne ausreichende Beleuchtung fahren

Die Fahrradverordnung regelt auch, welche Ausstattung das Bike benötigt. Fehlende Lichter beziehungsweise Reflektoren kosten jeweils 20 Euro (Organmandat) oder 70 Euro (Strafverfügung). Gleiches gilt auch für das Fahren ohne Bremsen.

Freihändig fahren

Wer die Hände vom Lenker nimmt und dabei von einem Polizisten beobachtet wird, riskiert ebenfalls eine Geldstrafe. Sie liegt beim freihändig Fahren zwischen 30 und 72 Euro.

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