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Strache will Kopftuchverbot auf Neue Mittelschulen und Universitäten ausweiten

Strache würde das Kopftuchverbot gerne auch auf NMS und Uni ausdehnen.
Strache würde das Kopftuchverbot gerne auch auf NMS und Uni ausdehnen. ©APA-FOTO: ROBERT JAEGER
Vizekanzler Heinz-Christian Strache will das Kopftuchverbot auch an Unis und Neuen Mittelschulen einführen. Sein Ziel sei ein umfassendes Kopftuchverbot "analog zur Türkei", wie es dort bis zum AKP-Regime gegolten hat. Der Verfassungsdienst hat zudem ein Verbot grundsätzlich für zulässig erklärt.
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“Ich bin und war immer der Meinung, dass in Bereichen des öffentlichen Schulsystems aber auch an der Universität und auch im öffentlichen Dienst so ein Kopftuchverbot analog zur Türkei auch sinnvoll ist”, sagte Strache zur Frage, warum das von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung geplante Verbot nur an Kindergärten und Volksschulen, nicht aber etwa an Neuen Mittelschulen gelten soll. Bundeskanzler Sebastian Kurz, der mit ihm gemeinsam den Auftritt bestritt, pflichtete ihm bezüglich einer Ausweitung bei: “Wir sind da ganz auf einer Linie.”

Verfassungsdienst hält ein Kopftuch-Verbot für zulässig

Der Verfassungsdienst hält ein Kopftuch-Verbot für Kinder in Kindergärten und Volksschulen aus grundrechtlicher Sicht für zulässig. In einem Kurzgutachten, das im Auftrag des Justizministeriums erstellt wurde und das der APA vorliegt, betont der Verfassungsdienst aber auch, dass ein solches Verbot religiöser Kopfbedeckungen für alle Glaubensrichtungen gelten müsste.

Alle Glaubensrichtungen betroffen

Ein Gesetz, das nur auf eine Glaubensrichtung gemünzt ist, ist also offenbar nach Ansicht des Verfassungsdienstes nicht möglich. Ein allgemeines Verbot religiöser Kopfbedeckungen könnte aber auch die jüdische Kippa treffen. Das ist freilich nicht geplant: In Regierungskreisen wird auf Anfrage bekräftigt, dass der Gesetzestext auf Gleichstellung abzielen soll, weil es ja nicht um ein religiöses Motiv gehe, sondern um eine Maßnahme gegen die Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit gesellschafts- und integrationspolitischem Charakter.

Beurteilt hat der Verfassungsdienst die Frage jedenfalls im Zusammenhang mit verschiedenen Elementen der Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich in Verfassungsrang steht: Religionsfreiheit, Recht auf Privatleben, Diskriminierungsverbot sowie dem Recht der Eltern, die Erziehung entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.

Kopftuchverbot im Turnunterricht

Der EGMR hat demnach aber zum Beispiel ein allgemeines Kopftuchverbot für Studentinnen und Schülerinnen im Turnunterricht – das für alle unabhängig von ihren religiösen Überzeugungen gilt – für zulässig erachtet. Argumentiert wurde dies etwa mit der Wahrung der staatlichen Neutralität oder Gesundheits- und Sicherheitsgründen. Dabei ging es um Fälle in der Türkei und Frankreich. Erst vergangenes Jahr hat der EGMR laut Verfassungsdienst im Zusammenhang mit dem verpflichtenden Schwimmunterricht in der Schweiz auch für muslimische Mädchen hervorgehoben, dass die Schule eine besondere Rolle im Integrationsprozess spiele. Dies gehe den Wünschen von Eltern vor, ihre Kinder im Sinne ihrer religiösen Überzeugungen zu erziehen.

Keine Ausweitung auf Unis geplant

Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal stellte am Freitag klar, dass die ÖVP-FPÖ-Regierung kein Kopftuchverbot bis an die Universitäten plant. “Der Weg der Bundesregierung ist klar. Es wird auf Basis des Ministerratsbeschlusses von dieser Woche ein Gesetz über ein Kopftuchverbot an Kindergärten und Volksschulen ausgearbeitet”, erklärte Launsky-Tieffenthal gegenüber der APA.

(APA/red)

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