Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- bzw. Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament möglich, die Regierung kann daher ein Verbot in der Schule aus eigener Kraft umsetzen, so die rechtliche Einschätzung der Bundesregierung.
Bei Kindergärten müssen SPÖ oder NEOS zustimmen
Etwas anders ist die Situation bei einem Kopftuchverbot in Kindergärten: Ein Verbot im Kindergarten ist nicht einfachgesetzlich möglich, da dieses die Bundesländer betrifft. Eine solche Regelung geht entweder über eine 15a-Vereinbarung mit allen Bundesländern oder mit Verfassungsmehrheit im Parlament. Für eine solche Verfassungsmehrheit bräuchten ÖVP und FPÖ jedenfalls die Zustimmung von SPÖ oder NEOS.
Etliche Klagen werden erwartet
Das Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien soll bis zum Beginn der Sommerferien ausgearbeitet sein. Erste Verfassungsrechtexperten äußern in diesem Zusammenhang rechtliche Bedenken gegen ein Kopftuchverbot, da es sich um einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit handeln könnte. Etliche Klagen werden erwartet. Das Kopftuchverbot könnte damit beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und danach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg landen.
Kopftuch als Symbol der Unterordnung
Die Regierung hält dem entgegen, dass es ihr nicht um Religion oder religiöse Symbole gehe, sondern um die Gleichbehandlung von Mann und Frau beziehungsweise Buben und Mädchen. Das Kopftuch sei nämlich vor allem ein Symbol der Unterordnung muslimischer Frauen, so die Regierungslinie.
(APA/red)