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Stiefbruder erschossen: Mordprozess gegen Wiener Banker im März

In diesem Haus in Währing soll der Mann seinen Stiefbruder erschossen haben.
In diesem Haus in Währing soll der Mann seinen Stiefbruder erschossen haben. ©APA
Am 20. März beginnt im Landesgericht Korneuburg der Mordprozess gegen einen mittlerweile 45-jährigen Banker, der am 18. September 2015 in seiner Wohnung in Wien-Währing seinen um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder vorsätzlich erschossen haben soll.
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Gerichtssprecher Gernot Braitenberg-Zennenberg bestätigte einen entsprechenden Bericht der “Presse” (Sonntag-Ausgabe).

Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt. Das Urteil soll am 22. März fallen. Das Verfahren war aus Befangenheitsgründen nach Korneuburg delegiert worden, weil hinsichtlich des möglichen Motivs eine bei der Staatsanwaltschaft Wien tätige öffentliche Anklägerin eine tragende, wenn auch unfreiwillige Rolle gespielt haben dürfte. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Korneuburg geht von einem Eifersuchtsmord aus. Die Wiener Staatsanwältin war von Juni 2010 bis Jänner 2015 mit dem angeklagten Banker verheiratet. Die Scheidung soll nichts an seiner Liebe geändert haben. Laut Anklage soll der 45-Jährige vielmehr weiter erklärt haben, dass es für ihn “keine andere Frau gibt”.

Stiefbruder soll Verhältnis mit Ex-Frau gehabt haben

Folgt man der Anklageschrift, soll der Banker seinem Stiefbruder ein intimes Verhältnis mit seiner Ex-Frau unterstellt haben. Beweise dafür gibt es allerdings keine. Ob der 42-Jährige im – wenn auch irrtümlichen – Glauben, es handle sich um einen Nebenbuhler, tatsächlich seinem Verwandten nach dem Leben getrachtet hat, werden die Geschworenen zu beurteilen haben.

Die Korneuburger Anklagebehörde ist jedenfalls überzeugt, dass der 45-Jährige am 18. September 2015 um 0.46 Uhr aus einer Entfernung von 50 bis 70 Zentimeter seine Glock-Pistole auf seinen auf einem Barhocker sitzenden Stiefbruder angelegt und “gezielt gegen dessen Kopf gerichtet abgefeuert” hat, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.

Banker soll Stiefbruder erschossen haben

Der 45-Jährige und seine Verteidiger Rudolf Mayer und Philipp Winkler haben demgegenüber von Anfang an von einem Unfall gesprochen. Sie halten daran bis heute fest. Der Banker versichert, er habe dem Stiefbruder nach einem Grillabend auf seiner Terrasse seine Pistole zeigen wollen. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst, das Projektil sei dem 42-Jährigen in den Kopf gedrungen.

Der Schütze hatte einem Gutachten zufolge zu diesem Zeitpunkt 2,2 Promille Alkohol im Blut. Für seine Anwälte hätte der Angeklagte gar kein Motiv gehabt, den Stiefbruder umzubringen. Sie verweisen darauf, dass der 45-Jährige, Vorstand in einer Wiener Privatbank, den Jüngeren als Fondsmanager sogar ins selbe Institut geholt hatte. Die beiden sahen sich dort täglich, trafen sich auch außerhalb der Firma und hätten bis zuletzt ein gutes Einvernehmen gehabt, so die Verteidiger.

Zur Hauptverhandlung sind nicht weniger als acht Sachverständige und eine Fülle von Zeugen geladen.

(APA)

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