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Steuerkonstruktion von KTM-Chef Pierer zulässig

Die Steuerkonstruktion des KTM-Chefs wird als zulässig erachtet
Die Steuerkonstruktion des KTM-Chefs wird als zulässig erachtet ©APA
Der von KTM-Chef Stefan Pierer erzielte Steuervorteil, der unlängst mediale Aufmerksamkeit erregen konnte, ist laut dem Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, zulässig.

Wie Hübner der APA sagte, besteht Pierers Steuervorteil in einem “legalen Stundungseffekt”, weil die volle Besteuerung erst bei Ausschüttung der Gelder an ihn persönlich entsteht. Für normale Arbeitnehmer sei das Modell zu teuer.

KTM-Chef Pierers Steuerersparnis laut Experten zulässig

Dass Pierers Steuerdaten an die SPÖ weitergegeben wurden, ist für Hübner “verwunderlich”. Er kritisiert, “dass das Steuergeheimnis dermaßen klassisch verletzt worden ist”. Aus Hübners Sicht werde Pierer unrecht getan, weil das Steuermodell des KTM-Chefs dem österreichischen Steuerrecht entspreche: “Das scheint mir eine zulässige Vorgangsweise zu sein.” Pierer selbst behält sich rechtliche Schritte vor, wie er dem Wirtschaftsmagazin “trend” sagt: “Das sind die Silberstein-Methoden der SPÖ, bei denen es nur darum geht, jemanden zu diskreditieren.”

Vorstandsgage wird nicht persönlich ausgezahlt

Der KTM-Chef lässt sich seine Vorstandsgage nicht persönlich auszahlen – in diesem Fall wäre Einkommensteuer von derzeit bis zu 55 Prozent fällig. Stattdessen fließen die Bezüge im Rahmen eines Leiharbeitsvertrages an die Pierer Konzerngesellschaft mbH. Dort wird die Gage in einem ersten Schritt mit 25 Prozent Körperschaftsteuer belegt. Fließt in weiterer Folge Geld an Pierer persönlich, wird dafür auch Kapitalertragsteuer (27,5 Prozent) fällig. Laut Pierer besteht dieses Modell seit 1998 und wurde vom Bundesfinanzgericht bestätigt.

Für die an Pierer ausgezahlten Beträge beträgt der Steuersatz somit 46 Prozent, für die in der Firma verbleibende Gage aber nur 25 Prozent, bestätigt Hübner, aber: “Er kann auf diesen Betrag nicht zugreifen, der liegt in der Firma.” Pierers Steuervorteil bestehe in diesem Fall in einem “Stundungseffekt”: Die Firma kann das gering besteuerte Geld nämlich weiter veranlagen. Veranlagungsgewinne würden wieder mit Körperschaftsteuer belegt – und bei Auszahlung mit Kapitalertragsteuer.

Aufwand für normale Arbeitnehmer zu teuer

Für normale Arbeitnehmer wäre diese Konstruktion aus Hübners Sicht zwar theoretisch möglich, aber in der Praxis zu teuer. “Das wird ein durchschnittlicher Arbeitnehmer nicht machen können, weil es so viel Aufwand kostet, dass es den Steuervorteil überkompensiert.” Man müsste dazu nämlich eine GmbH gründen, deren Jahresabschlüsse erstellen und prüfen lassen. “Der Aufwand ist gewaltig.”

Die SPÖ kritisiert, dass Pierer massiv von der Abschaffung der Körperschaftsteuer auf nicht entnommene Gewinne profitieren würde, die die ÖVP plant. Dies deshalb, weil sein in der Firma verbleibendes, derzeit mit 25 Prozent besteuertes Gehalt dann gar nicht mehr besteuert würde. 2013 hätte das eine Steuerersparnis von 300.000 Euro bedeutet. Pierer bestreitet im “trend” zwar grundsätzlich nicht, dass er davon profitieren würde. Er argumentiert aber, dass das in der Firma verbleibende Geld das weitere Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützen würde.

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(APA/Red.)

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