AA

Steirer haben bei Landtagswahl fünf Wahlmöglichkeiten

Bei der Steiermark-Wahl gibt es fünf Möglichkeiten zur Stimmabgabe.
Bei der Steiermark-Wahl gibt es fünf Möglichkeiten zur Stimmabgabe. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Neben der klassischen Urnenwahl am Vorwahltag und am Wahlsonntag können Steirer ihre Stimme für die Landtagswahl auch noch über andere Wege abgeben.

Mit 67,9 Prozent lag die Beteiligung bei der letzten Steiermark-Wahl im unteren Mittelfeld. Dabei haben die Steirer fünf Möglichkeiten der Stimmabgabe: Sie können sie nicht nur am Wahlsonntag (24. November), sondern schon am Vorwahltag (15. November) in die Urne werfen, am Sonntag mit Wahlkarte in einem "fremden" Wahllokal oder bei einer "fliegenden" Kommission abgeben und sie können briefwählen.

Außerhalb des eigenen Wahllokales ist immer eine Wahlkarte nötig

Die 4,16 Prozent der 955.796 Wahlberechtigten, die den Vorwahltag nutzten, und diejenigen, die "klassisch" am 24. ins "eigene" Wahllokal gehen, sind "Urnenwähler" - ohne Wahlkarte. Für alle anderen Arten der Wahl muss man sich bei der Gemeinde eine Wahlkarte besorgen. Das geht schriftlich noch bis Mittwoch, 20. November - und bis Freitag, 22. November, wenn die persönliche Übergabe (auch an eine bevollmächtigte Person) möglich ist.

Mit der Wahlkarte kann man sofort wählen - und die Briefwahlstimme entweder per Post (Porto zahlt das Land), selbst oder durch einen "Boten" der Bezirkswahlbehörde zukommen lassen. Zu beachten ist, dass die Stimme spätestens am Sonntag 16 Uhr - im Postweg also de facto schon am Freitag - bei der Bezirkswahlbehörde einlangen muss.

Wahlkarten-Wahl: Öffnungszeiten der Wahllokale beachten

Ist es zu spät für den Postweg, der Wahlberechtigte aber noch im Lande, kann er selbst am Wahlsonntag die ausgefüllte und verschlossene Wahlkarte (damit ist es eine Briefwahlstimme) noch bei der Bezirkswahlbehörde, aber auch in einem beliebigen Wahllokal des eigenen Stimmbezirks abgeben - oder sie einer anderen Person ins Wahllokal (im eigenen Bezirk) mitgeben. Dabei sollte man die Öffnungszeiten im Auge haben; nicht alle Wahllokale haben gleich lang offen.

Der Wahlberechtigte selbst hat noch eine weitere Möglichkeit: Er kann am 24. November mit der unausgefüllten Wahlkarte landesweit in einem dafür eingerichteten Wahllokal - in jeder Gemeinde muss es zumindest eines geben - seine Stimme abgeben. Für diese Wahlkartenwahl ist zwingend der Identitätsnachweis mittels Ausweis vorgeschrieben.

Lesen Sie hier mehr zur kommenden Landtagswahl in der Steiermark

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Landtagswahl Steiermark
  • Steirer haben bei Landtagswahl fünf Wahlmöglichkeiten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen