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Startgeld von abgesagten Sportevents wird zurückerstattet

Spartan Race und Iron Man Austria müssen das Startgeld zurückerstatten.
Spartan Race und Iron Man Austria müssen das Startgeld zurückerstatten. ©pixabay.com
Der VKI verbuchte einen Erfolg gegen die Organisatoren von Spartan Race und Ironman Austria. Sie müssen das Startgeld der im letzten Jahr abgesagten Sportevents zurückerstatten.

Das Startgeld für wegen Corona im vergangenen Jahr abgesagten Sportveranstaltungen muss den Teilnehmern rückerstattet werden, teils in Form eines Gutscheins, teils in bar. Manche Veranstalter wollten aber nur eine Umbuchung zulassen oder einen Teilbetrag retournieren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat jetzt eine Rückerstattung für die ausgefallenen Veranstaltungen von Spartan Race und Ironman Austria durchgesetzt.

Gutschein oder Bargeld

Der Veranstalter des Spartan Races, die Xchange Sport & Event AG, will Konsumenten von nun an eine Rückzahlung nach den Vorgaben des KuKuSpoSiG (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz) gewähren. Wer sein Geld zurückverlangt, erhält einen Gutschein über 70 Euro und den darüber hinausgehenden Betrag in bar. Sollte der Gutschein nicht bis 31. Dezember 2022 eingelöst werden, besteht ein Anspruch auf Auszahlung.

Der Veranstalter des Ironman in Klagenfurt war nicht sofort von der Rechtsansicht der Konsumentenschützer zu überzeugen. Der VKI brachte daher zwei Klagen ein: In einem Verfahren wurde die Rückerstattung der Teilnahmegebühren für eine Konsumentin gefordert. Ironman zahlte den Betrag dann, bevor das Gericht ein Urteil fällen konnte. Im anderen Verfahren klagte der VKI auf Unterlassung im Zusammenhang mit Klauseln in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), auf Basis derer "Kulanzlösungen" offeriert worden waren. Darauf habe sich das Unternehmen nicht eingelassen und es erging ein mittlerweile rechtskräftiges Versäumungsurteil.

Auch Ironman muss zurückzahlen

"Ironman Austria darf sich damit nicht mehr auf die Klausel berufen, die eine Rückzahlungspflicht ausschließt. Die Entgelte sind daher - wie bei Spartan Race - zurückzuzahlen", sagte VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller. Die Konsumenten könnten in der Regel 180 Euro erhalten und den Rest als Gutschein.

(APA/Red)

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