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SPÖ kritisiert derzeitige Kurzarbeit und fordert Reparatur

Bei der Kurzarbeit gibt es laut SPÖ einige Lücken.
Bei der Kurzarbeit gibt es laut SPÖ einige Lücken. ©APA/BARBARA GINDL
Die SPÖ kritisiert einige Teile der derzeitigen Kurzarbeitsregelung und fordert eine Reparatur. So falle der Arbeitgeber im Falle der Krankheit seiner Angestellten um Unterstützung um. Aber auch andere Lücken gelte es zu schließen.

Die SPÖ hat zwei Lücken in der neuen Regelung für Kurzarbeit entdeckt und fordert eine rasche Reparatur des Gesetzes. Konkret ist die entsprechende Richtlinie so formuliert, dass Arbeitnehmer, die in der Kurzarbeit krank werden - was gerade jetzt nicht so unwahrscheinlich ist - von den Unterstützungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit bekommt, ausgenommen sind.

Ein zweites Problem sieht die SPÖ mit Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Museen. Diese seien gänzlich von der Regelung ausgeschlossen.

100.000 Arbeitslose wegen der Corona-Krise

Die Corona-Krise habe Österreich 100.000 Arbeitslose innerhalb weniger Tage verursacht. "Dahinter stehen Menschen und Schicksale, die uns allen schlaflose Nächte bereiten. Die aktuellen Maßnahmen zur Kurzarbeit sind insofern ein gutes und wichtiges Instrument, um die Krise am Arbeitsmarkt wenigstens abzufedern. Es gibt jedoch zwei Probleme, die rasch gelöst werden müssen", sagte der SPÖ-Abgeordnete Thomas Drozda im Gespräch mit der APA.

Die Bestimmung, dass Unternehmen für jene Arbeitnehmer, die im Krankenstand sind, derzeit keine Unterstützungsgelder für die Kurzarbeit in Anspruch nehmen können, führe zu großer Verunsicherung und Schaden sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern. "Klar ist, dass das umgehend korrigiert werden muss."

Bundesmuseen von Kurzarbeit ausgenommen

Außerdem fordert die SPÖ, dass auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes - wie zum Beispiel die Bundesmuseen, in den Kreis der Bezieher der Unterstützungsgelder aufgenommen werden, wenn ihre Mitarbeit Kurzarbeit in Anspruch nehmen. "Dies ist derzeit nicht möglich. Auch hier braucht es umgehend eine Korrektur der Bestimmungen. Es ist richtig, dass etwa die Bundestheater als GmbH die Gelder in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings absurd, dass die Bundesmuseen - aufgrund ihrer Rechtsform - das nicht können", so Drozda.

Diese Lücke betrifft nach eigenen Angaben auch die österreichischen Berg- und Skiführer, die den Landesgesetzen entsprechend ebenfalls als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert sind und deshalb keine Unterstützung von der Wirtschaftskammer erhalten. Sie können nur auf den Hilfsfonds der Regierung hoffen, wie sie am Sonntag in einer Aussendung schrieben.

(APA/red)

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