Dieser letzte Zeuge, ein Polizist, soll nun am 26. April einvernommen werden. In der Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob die beiden Skinheads sowie eine Freundin bei ihren Vernehmungen durch die Polizei – wie von ihnen später behauptet – unter Druck gesetzt worden waren. Die erschienenen Beamten bestritten dies.
FPÖ will Zeugen unbedingt erneut laden
Der FPÖ-Vertreter beharrte darauf, den nicht erschienenen vierten Polizisten erneut zu laden. Wegen dieser letzten Zeugenaussage, die nun für den 26. April am Nachmittag geplant ist, verzögern sich auch die Schlussplädoyers und das Urteil bis dahin.
Moschitz wehrt sich in dem Verfahren gegen Vorwürfe der FPÖ, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine “Am Schauplatz”-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Nachdem das Oberlandesgericht Wien das zugunsten der FPÖ ausgefallene Ersturteil aufgehoben hatte, wird die Causa nun am Landesgericht Wien erneut verhandelt.
Skinhead-Reportage: Verfahren gegen Moschitz strafrechtlich erledigt
Strafrechtlich ist die Causa seit 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah.
(apa/red)