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Skinhead-Reportage: Verfahren Moschitz-FPÖ wurde wieder vertagt

Skinhead-Reportage - Verfahren Moschitz-FPÖ erneut vertagt
Skinhead-Reportage - Verfahren Moschitz-FPÖ erneut vertagt ©APA (Sujet)
Im Verfahren des ORF-Redakteurs Ed Moschitz gegen die FPÖ gibt es noch immer keine Entscheidung. Das Verfahren wurde nach dem dritten Verhandlungstermin am Donnerstag, den 10. März vertagt, nachdem man einige Zeugen gehört und vor allem das Video-Material ausführlich studiert hatte.
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Einige Zeugen waren allerdings – teils unentschuldigt – nicht erschienen. Der Vertreter der Freiheitlichen beantragte außerdem eine zusätzliche Zeugenladung, auch Moschitz’ Seite möchte noch eine weitere Zeugin hören.

Moschitz setzt sich zur Wehr

Moschitz wehrt sich gegen Vorwürfe der FPÖ, er habe im Zuge von Dreharbeiten für eine “Am Schauplatz”-Reportage junge Skinheads zu (strafrechtlich relevanten) Neonazi-Sagern angestiftet. Passiert sein soll das bei einer Wahlkampf-Veranstaltung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Jahr 2010. Nachdem das Oberlandesgericht Wien das Ersturteil zu Gunsten der FPÖ aufgehoben hatte, wird die Causa nun am Landesgericht Wien erneut verhandelt.

Nach wie vor ist man im Verfahren auf der Suche nach Hinweisen, ob die Protagonisten der Moschitz-Reportage über junge Rechtsextreme “Heil Hitler” oder “Sieg Heil” von sich gegeben haben. Was genau gesagt worden sein soll, ist nicht klar. Und auch die Durchsicht der Video-Aufnahmen zeigte erwartungsgemäß, dass darauf nichts zu hören ist, obwohl man alle Tonspuren durchackerte.

Causa seit 2013 strafrechtlich erledigt

Nun sollen noch die Aussagen der beiden jungen Männer sowie einer Freundin bei ihren Vernehmungen durch die Polizei näher beleuchtet werden. Sie hatten später behauptet, dass sie von den Polizeibeamten massiv unter Druck gesetzt worden seien. Die Polizisten selbst waren aber am Donnerstag aus dienstlichen Gründen verhindert und sollen beim nächsten Termin befragt werden, der für den 8. April angesetzt ist.

Strafrechtlich ist die Causa seit 2013 erledigt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat ein Verfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung und Beweismittelfälschung eingestellt, weil man keinen tatsächlichen Grund zur weiteren Verfolgung sah.

>> Gericht gibt Moschitz gegen FPÖ recht

(APA)

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