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Skinhead-Affäre: ORF wird Bänder herausgeben

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Der ORF wird die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu Beweismittelzwecken geforderten Bänder in der Skinhead-Affäre herausgeben.
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“Informationsdirektor Elmar Oberhauser hat entschieden, dass der ORF der Aufforderung zur Herausgabe nachkommen wird”, sagte ORF-Kommunikationschef Pius Strobl am Donnerstag der APA. “Wir sind aber nach wie vor überzeugt, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht zulässig ist und einen Eingriff in das Redaktionsgeheimnis darstellt. Wir werden diese deshalb mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen”, so Strobl.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat jüngst entschieden, dass der ORF alle Aufnahmen eines “Am Schauplatz”-Drehs über jugendliche Skinheads am rechten Rand an die Staatsanwaltschaft übergeben muss. Gegen diese Entscheidung ist laut OLG innerstaatlich kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Laut Oberstem Gerichtshof bliebe dem ORF allenfalls die Möglichkeit, bei der Generalprokuratur wegen einer behaupteten Gesetzesverletzung eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes anzuregen. Darüber hinaus hat der ORF die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.

Der Schutz der freien Recherche und das Redaktionsgeheimnis seien wesentliche Pfeiler einer aufgeklärten Demokratie, so der ORF-Standpunkt. Die Argumentation, wonach Verfolgungsabsichten der Justiz in jedem Fall schwerer wiegen als der Schutz des Redaktionsgeheimnisses, hält ORF-Kommunikationschef Strobl für “einer aufgeklärten Demokratie nicht würdig”. Die Erstinstanz habe sich dieser ORF-Sichtweise auch angeschlossen und das Begehren der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

“Auch wenn wir weiter alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen werden, haben wir jetzt zur Kenntnis zu nehmen, dass die nationale Rechtslage keine aufschiebende Wirkung für die Herausgabe der Bänder zulässt. Selbstverständlich hält sich der ORF an die österreichischen Rechtsnormen. Daraus leitet Informationsdirektor Oberhauser seinen Entschluss zur Herausgabe der von der Staatsanwaltschaft verlangten Bänder ab.” ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hatte am Mittwoch erklärt, dass man in der Causa bis nach Straßburg gehen werde.

Die Reportage, bei der ein ORF-Team um “Am Schauplatz”-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte, sorgt bereits seit dem Frühjahr für Aufregung. Zum rechtlichen Disput kam es, weil Moschitz dabei mit den beiden Jugendlichen aus dem rechten Milieu auch eine Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt besucht hatte. Dort gab es eine Begegnung mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen rechten Parolen angestiftet zu haben, was aus den Aufnahmen aber nicht hervorgeht. Das Rohmaterial dieser Szenen machte der ORF öffentlich und stellte dieses auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es um das übrige Drehmaterial der Reportage. Die Staatsanwaltschaft will offenbar prüfen, ob von den Jugendlichen an anderer Stelle Nazi-Sager getätigt wurden beziehungsweise ob etwaige Parolen, wenn es solche geben sollte, vom ORF-Reporter angeregt wurden. Im ORF geht man jedenfalls davon aus, dass die Vorwürfe nach der Sichtung des Materials durch die Behörden zusammenbrechen werden.

“Es gibt auf den Bändern keine strafbaren Handlungen, die eine gerichtliche Verfolgung nach sich ziehen würden”, betonte Strobl. Dies sei ORF-intern bereits von mehreren Juristen geprüft worden. Darüber hinaus habe ein gerichtliches Gutachten, das erst am Wochenende bekanntgeworden war, bestätigt, dass die den Behörden bereits zugänglichen Aufnahmen des Drehs von Wiener Neustadt technisch nicht manipuliert worden seien, so Strobl. Die FPÖ hatte dem ORF eine Manipulation der Aufnahmen unterstellt.

Wann die Übergabe der restlichen Bänder an die Staatsanwaltschaft erfolgen soll, ist übrigens noch offen. Als Ansprechperson im ORF steht der Staatsanwaltschaft Informationsdirektor Oberhauser zur Verfügung. Die Wiener Neustädter Behörde hat sich bei ihm aber noch nicht gemeldet, war Donnerstagvormittag zu hören.

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