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Skinhead-Affäre: Ministerium weist FP-Vorwürfe zurück

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Das Justizministerium hat am Donnerstag Vorwürfe der FPÖ zurückgewiesen, wonach es eine Weisung erteilt hätte, den FP-Chef Heinz-Christian Strache in der Skinhead-Affäre als Beschuldigen zu führen.

“Es gab keine Weisung des Justizministeriums, sondern eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die wir zur Kenntnis genommen haben”, hieß es aus dem Ressort von Claudia Bandion-Ortner (V) gegenüber der APA.

Hintergrund hierfür ist eine Reportage, bei der ein ORF-Team um “Am Schauplatz”-Reporter Eduard Moschitz mehrere Tage zwei jugendliche Glatzköpfe begleitet hatte. Beim Besuch einer Wahlveranstaltung der FPÖ in Wiener Neustadt gab es eine Begegnung mit Strache, der dem Redakteur vor laufender Kamera unterstellte, die Burschen zu einschlägigen rechten Parolen angestiftet zu haben. Als die Aufnahmen dies nicht belegten, wurde seitens der FPÖ der Verdacht geäußert, dass das Aufnahmeband im Nachhinein manipuliert wurde. Das wurde mittlerweile allerdings von einem Sachverständigen widerlegt. Strache wurde am Mittwoch vom Parlament ausgeliefert. Er wird der falschen Zeugenaussage verdächtigt.

Die Freiheitlichen vermuteten darin, dass Strache in den Ermittlungen als Beschuldigter geführt wird, eine Weisung des Ministeriums. “Das ist die parteipolitische Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft gegen missliebige Mitbewerber und stellt den klaren Versuch dar, jemanden in der Öffentlichkeit anzupatzen und nichts anderes”, erklärte Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung. Er verwies auf den Akt, in dem es heiße, das Ansuchen, Strache als Beschuldigten in der Causa zu führen, sei in “Übereinstimmung zwischen Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft Wien” erfolgt. “Im Klartext heißt das, ein schwarz-roter Wiener-Polit-Deal gegen den FPÖ-Kandidaten”, meinte Kickl.

Das Ministerium betonte, dass es lediglich eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft an die ermittelnde Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt gegeben habe. Diese Weisung sei vom Ministerium zur Kenntnis genommen worden. Zur Folge hatte sie den Antrag auf Auslieferung durch den Nationalrat.

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