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Silvestermorde: Urteil rechtskräftig

Der OGH schickt die Mörder für lange Zeit ins Gefängnis.
Der OGH schickt die Mörder für lange Zeit ins Gefängnis. ©Bilderbox
Im sogenannten Wiener Silvester-Mord sind sämtliche Schuldsprüche rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat bereits vor einigen Wochen die Nichtigkeitsbeschwerde eines Komplizen des 21-jährigen Alexander W., der am 31. Dezember 2009 den Billard-Profi Harald W. in Wien-Floridsdorf erschossen hatte, in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen.
"Angesteuert von der Wut"
Prozess um fast perfektes Komplott

Dem Rechtsmittel sei es nicht gelungen, “erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen festgestellten entscheidenden Tatsachen zu erwecken”, so der OGH in seiner Entscheidung.

Mord aus Eifersucht

Ein Schwurgericht hatte im vergangenen April den Schützen – einen Installateur-Lehrling, der sich entschlossen hatte, den 35 Jahre alten Billardspieler zu töten, weil er vermeinte, dieser habe sich an seiner Verlobten vergangen – wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Alexander W., der sich in dem spektakulären Verfahren schuldig bekannt hatte, akzeptierte diese Strafe ebenso wie sein bester Freund, der in das Mordkomplott eingeweiht war und dem Schützen ein falsches Alibi verschafft hatte. Der ebenfalls 21-Jährige fasste als Beitragstäter acht Jahre aus.

Helfer bestritt die Mitwisserschaft

Demgegenüber hatte ein 24-jähriger Bekannter der beiden stets bestritten, von den mörderischen Plänen gewusst zu haben. Der Mann hatte Alexander W. die Waffe besorgt, diesen an den Tatort begleitet sowie an der Gegensprechanlage geläutet und damit Harald W. aus seiner Wohnung gelockt, dem Alexander W. dann wortlos ins Gesicht schoss. Der 24-Jährige behauptete, davon keine Ahnung gehabt und allenfalls mit einer “Abreibung” gerechnet zu haben.

Die Geschworenen glaubten ihm nicht. Sie folgten der Anklage, die davon ausgegangen war, dass auch dieser Helfer von Anfang die wahren Absichten des Installateur-Lehrlings kannte.

An diesem Wahrspruch ist mit der nunmehrigen Entscheidung des OGH nicht mehr zu rütteln. Der 24-Jährige darf allenfalls noch hoffen, dass die vom Erstgericht verhängte 13-jährige Freiheitsstrafe reduziert wird – die Berufung gegen die Strafhöhe wies der OGH dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zu. Allerdings hat auch der Staatsanwalt Strafberufung angemeldet, so dass sich die Strafe in der Instanz auch noch erhöhen könnte.

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