Grund: Bei der Ladung der Geschworenen war es zu einer Panne gekommen. Die zuständige Kanzlei hatte übersehen, dass zwei der vier Angeklagten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und daher vom Gesetz als junge Erwachsene anzusehen sind. Für diese Gruppe ist ebenso wie für jugendliche Angeklagte zwingend die Beiziehung von vier Jugendgeschworenen vorgesehen, die aus pädagogischen Berufen – etwa Lehrer oder Sozialarbeiter – kommen müssen.
Richterin Beate Matschnig hatte noch versucht, kurzfristig solche speziellen Laienrichter aufzutreiben, um für eine rechtmäßige Zusammensetzung der achtköpfigen Geschworenen-Bank zu sorgen. Sogar Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber schaltete sich dem Vernehmen nach persönlich in die Bemühungen ein. Knapp vor 10.00 Uhr war allerdings klar, dass diesen keinen Erfolg beschieden war.
Die Verhandlung gegen Alexander W. (21) und seine drei mutmaßlichen Komplizen wird nun am kommenden Freitag, 9.15 Uhr, Saal 106 beginnen. Als zweiter Verhandlungstag wurde der 12. April fixiert.
Der Wiener Silvestermord sorgte für Aufsehen
Der damals 20 Jahre alte Alexander W. soll am 31. Dezember 2009 den 35-jährigen Harald W. in seiner Wohnung in Floridsdorf erschossen haben, um damit die angebliche Vergewaltigung seiner Freundin durch den Profi-Billardspieler zu rächen. Der Installateur-Lehrling soll das Verbrechen über Monate hinweg geplant, das Opfer ausgekundschaftet und sich im Freundes- und Bekanntenkreis drei nun mitangeklagte Helfer gesucht haben, um das Komplott in die Tat umzusetzen, während seine Freundin auf einer Silvester-Party auf ihn wartete. Der Mord sorgte in ganz Österreich für großes Aufsehen und enormes mediales Interesse. Auch der Prozess gilt schon jetzt als einer spektakulärsten des Jahres.
APA/Redaktion