Die Neuerungen durch die Novelle zum SPG, darunter Befugnisse der Polizei bei Sportgroßveranstaltungen, treten am 1. Juli in Kraft.
Stadionverbot und Gewalttäter-Datei
Die Polizei kann in Zukunft, so wie schon jetzt bei Gewalttätern mittels Betretungsverbot und/oder Wegweisung auch gegen Rassismus und Verstöße gegen das Verbotsgesetz in Stadien vorgehen.
Für Hooligans und Co. hat das Konsequenzen: In Meldeauflagen der Behörden und in der Gewalttäterdatei-Sport werden diese Verstöße registriert.
Neuregelung für DNA-Tests
Die SPG-Novelle enthält auch eine Neuregelung bei den DNA-Bestimmungen.
Denn diese dürfen für Fahndungszwecke in Zukunft nur in Fällen strafbarer Handlungen durchgeführt werden, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.
Weitere Neuerungen im SPG
Eine weitere Neuerung betrifft den Schutz kritischer Infrastruktur – zum Beispiel die Energieversorgung – und die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit. Ebenfalls neu im SPG: Das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz wird in die Definition des gefährlichen Angriffs aufgenommen.
Das Gesetz verbietet den Handel insbesondere mit synthetisch hergestellten Forschungschemikalien als Alternativen zu international kontrollierten Suchtmitteln.
(apa/red)