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Sexueller Missbrauch in der Kirche: Freispruch

Psychische Schäden konnten nicht nachgewiesen werden, daher sind die Taten verjährt.
Psychische Schäden konnten nicht nachgewiesen werden, daher sind die Taten verjährt. ©vienna.at/Paul Frühauf
Ein früherer Pfarrhelfer hatte sich am Dienstag wegen sexuellen Missbrauchs im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Der Postbedienstete soll sich in einer Pfarre in Wien-Landstraße an einem Buben vergangen haben.
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Gedauert habe das Martyrium des Kindes von dessen neuntem bis zum elften Lebensjahr vergangen haben, indem er sich mit diesem in eine Kammer zurückzog, ihn auf den Schoß nahm und an seinem Opfer geschlechtliche Handlungen vornahm. Der Angeklagte musste aus rechtlichen Gründen freigesprochen worden.

Verjährung zieht auch bei Missbrauch

Wie sich während des Verfahrens herausstellte, waren die inkriminierten Handlungen, die sich von 1992 bis 1994 ereignet haben sollen, verjährt. Verjährung wäre nur dann nicht gegeben gewesen, wenn die psychischen Folgen beim Opfer eindeutig auf die Übergriffe zurückzuführen und als schwere Körperverletzung einzustufen gewesen wäre. Ein solcher Kausalzusammenhang mit dem Missbrauch war auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens aber nicht nachweisbar.

Der mittlerweile 28-jährige Mann hatte die Übergriffe erstmals zur Sprache gebracht, als er sich wegen seiner Suchtmittelabhängigkeit in Behandlung begab. Im Rahmen dieser Therapie brachte er seine “Drogenkarriere” unter anderem mit dem Missbrauch in Zusammenhang und erstattete Anzeige. 

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