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Seniorenkarte der Wiener Linien: Schadenersatzkläger diesmal abgeblitzt

In der Causa Seniorenkarte gibt es mittlerweile unterschiedliche Gerichtsurteile.
In der Causa Seniorenkarte gibt es mittlerweile unterschiedliche Gerichtsurteile. ©Wiener Linien/ Johannes Zinner
In der Causa Seniorenkarte der Wiener Linien gibt es mittlerweile unterschiedliche Gerichtsurteile: Im Februar mussten die Verkehrsbetriebe einem Pensionisten 940 Euro Schadenersatz zahlen. Ein weiterer Kläger ist nun jedoch abgeblitzt.
März 2012: Pensionist klagt
Juli 2012: Wiener Linien verlieren Prozess
November 2012: Weiterer Pensionist klagt
Februar 2013: Schadensersatz

Zum Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 Jahren bekommen, Männer allerdings erst ab 65 Jahren. Davon waren nicht nur die Wiener Linien, sondern etwa auch die ÖBB betroffen. Dem Gesetzgeber – also dem Verkehrsministerium – wurde eine Reparaturfrist bis Ende 2011 zugestanden.

Anderer Pensionist bekam Schadenersatz

Während das Gericht im Februar einem Mann, der infolge von Ungleichbehandlung Geld einforderte, recht gegeben hatte, fiel das Urteil in einer so gut wie identen Sache nun zugunsten der Verkehrsbetriebe aus. Diesmal hatte ein Wiener Pensionist mit Verweis auf die VfGH-Entscheidung ebenfalls wegen Diskriminierung geklagt und wollte neben der Rückerstattung der aus seiner Sicht im Vergleich zu Frauen zu viel bezahlten Summe in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (687 Euro, Anm.) zusätzlich 500 Euro Schadenersatz erwirken – ohne Erfolg.

Die Wiener Linien hätten sich nämlich in den drei betreffenden Jahren, in dem der Mann sein Jahresticket gekauft hatte, rechtlich korrekt verhalten, da bis zur Reparaturfrist Ende 2011 die zuvor vom VfGH gekippte Bestimmung weiterhin anzuwenden war. “Die beklagte Partei hat im fraglichen Zeitraum gesetzeskonform gehandelt, somit kann ihr kein Verschulden vorgeworfen werden”, heißt es im Urteil.

Wiener Linien haben “die besseren Karten”

Die Wiener Linien sehen sich in der nunmehrigen Entscheidung bestätigt. “Es kann nicht sein, dass wir einen Vermögensschaden haben, nur weil wir uns an damals existierende Rechtsvorschriften gehalten haben”, argumentierte ein Öffi-Sprecher. Laut den Verkehrsbetrieben, die inzwischen das Anspruchsalter für Senioren-Jahreskarten vereinheitlicht haben, ist rund ein Dutzend weiterer Klagen anhängig. Für die Wiener Linien sei die derzeitige Situation unbefriedigend. “Wir würden die Sache gern beim Obersten Gerichtshof ausjudizieren lassen”. Dafür sei der jeweilige Streitwert allerdings zu gering, wird bedauert – denn: “Wir glauben, dass wir die besseren Karten hätten.” (APA)

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