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Öffi-Seniorenkarten in Wien: Pensionist klagt Wiener Linien

Öffi-Seniorenkarten in Wien: Erneut Erfolg bei Schadenersatzklage
Öffi-Seniorenkarten in Wien: Erneut Erfolg bei Schadenersatzklage ©Wiener Linien/ Johannes Zinner
Erfolgreich hat ein Pensionist die Wiener Linien auf Schadenersatz geklagt. Grund dafür waren einmal mehr unterschiedliche Preise bei Seniorenkarten.
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Erneut hat ein Wiener Pensionist die Wiener Linien erfolgreich wegen den unterschiedlichen Preisen bei den Seniorenkarten geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende 2010 eine Regelung gekippt, wonach Frauen eine ermäßigte Jahreskarte bereits ab 60 Jahren bekommen, Männer allerdings erst ab 65 Jahren. Der Pensionist war von dieser Ungleichbehandlung betroffen und klagte.

Die Wiener Linien müssen ihm nun 1.500 Euro Schadenersatz bezahlen – zumindest laut erstinstanzlichem Urteil. Sie behalten sich allerdings vor, gegen die Entscheidung des Gerichts zu berufen.

Bereits vor einigen Monaten hatte ein anderer Wiener Pensionist die Wiener Linien wegen der unterschiedlichen Ticketpreise für Senioren geklagt. Ihm wurde neben der Differenzsumme zudem ein Schadenersatz von 500 Euro zugesprochen.

Pensionist klagte Wiener Linien erfolgreich

Wie der Wiener Anwalt Helmut Graupner am Montag, den 12. November in einer Aussendung mitteilte, hatte sein 1948 geborener Mandant von 2009 bis 2011 für seine Jahreskarten jeweils 449 Euro bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten diese jedoch zum halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung des Verkehrsministeriums zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, aufgrund des Vorrangs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.

Das Bezirksgericht Innere Stadt hat dem Pensionisten in seiner Beschwerde rechtgegeben. Mit dem Urteil vom 8. November wurde ihm der Betrag von 1.500 Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen, den der Kläger laut Graupner für die erlittene Diskriminierung verlangt hatte.

Wiener Linien müssen rund 3.000 Euro zahlen

Außerdem müssen die Verkehrsbetriebe jenen Betrag zahlen, den der Pensionist mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen – also 440 Euro. Inklusive Verfahrenskosten ergäben sich so mehr als 3.000 Euro Kosten für die Wiener Linien, hieß es in der Aussendung. Weitere Fälle sind anhängig, so der Anwalt. Er sei jedenfalls zuversichtlich, dass das Urteil auch im Falle einer Berufung halten wird.

Ein Sprecher der Wiener Linien kündigte an, dass man sich vorbehalten wolle, zu berufen. Er verwies auch auf ähnliche Fälle, die zugunsten der Verkehrsbetriebe ausgegangen seien. Man habe sich bei der Preisstaffelung damals an das gesetzlich gültige Pensionsantrittsalter von Männern und Frauen gehalten. Die Wiener Linien haben bereits mit Jahresbeginn auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs – davon waren auch andere Verkehrsunternehmen wie die ÖBB betroffen – reagiert und bieten nun die Seniorenkarte für Männer wie Frauen ab 60 Jahre an. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze allerdings schrittweise auf 65 Jahre erhöht.

(Red./APA)

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