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Schwieriger Prozess um in Wien getötete Siebenjährige: Gutachter verstorben

Im Ditteshof in Wien-Döbling wurde die Siebenjährige getötet.
Im Ditteshof in Wien-Döbling wurde die Siebenjährige getötet. ©APA
Am 11. Mai 2018 soll ein inzwischen 17-Jähriger eine Siebenjährige im Ditteshof in Wien-Döbling getötet haben. Vermutlich im kommenden Februar wird am Wiener Landesgericht noch einmal gegen den Burschen verhandelt. Das Verfahren wird sich allerdings schwierig gestalten. Werner Gerstl, einer der mit diesem Fall befassten psychiatrischen Sachverständigen, ist vor kurzem gestorben.
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Dabei hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die erstinstanzliche Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 13 Jahre Haft wegen Mordes plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - im Juli just deshalb aufgehoben und eine nochmalige Verhandlung angeordnet, um den in dieser Causa aufgetretenen Sachverständigen-Streit klären zu lassen. Die beiden vor der ersten Verhandlung von der Justiz zugezogenen Gerichtspsychiater waren hinsichtlich der Frage, ob der 17-Jährige im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, zu unterschiedlichen Ansichten gekommen.

Gerstl befand Angeklagten als nicht schuldfähig

Während Gerstl den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig einstufte, kam sein Kollege Peter Hofmann zum Schluss, dass der Bursch im Tatzeitpunkt zwar an einer schizophrenen Erkrankung litt, diese aber noch nicht handlungsbestimmend war. Hofmann bejahte daher die Schuldfähigkeit, erachtete den 17-Jährigen aber zugleich für derart gefährlich, dass er sich im Fall eines Schuldspruchs für seine Unterbringung im Maßnahmenvollzug aussprach.

Ein von der Verteidigung beantragtes "Obergutachten" lehnte das Erstgericht ab. Die Geschworenen folgten Hofmanns Expertise, der Angeklagte wurde auf dieser Basis schuldig erkannt und abgeurteilt. Für den OGH war der Verzicht auf ein drittes Gutachten allerdings ein fundamentaler Verfahrensfehler, womit sich ein neu zusammengesetztes Schwurgericht nach Einholung einer dritten Expertise noch ein Mal mit der Frage nach der Schuldfähigkeit des Jugendlichen befassen muss. Das dritte Gutachten liegt noch nicht schriftlich vor, daher gibt es noch keinen offiziellen Verhandlungstermin.

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Gerstl ist Ende November im 76. Lebensjahr nach längerer Krankheit verstorben. Den Geschworenen, aber auch dem dritten Gutachter stehen damit zwar seine schriftlichen Ausführungen zur Verfügung, allfällige ergänzende Fragen und ein persönliches Bild können sie aber nicht stellen bzw. sich nicht mehr machen.

Der 17-Jährige hatte die Tötung des Mädchen in der ersten Verhandlung grundsätzlich nicht bestritten, sich dabei aber auf eine "innere Stimme" berufen: "Eine Stimme im Kopf hat gesagt, dass ich sie würgen soll. Das tat ich auch. Ich habe weitere Anweisungen gehört. Dass ich sie in die Duschkabine bringen soll, ein Messer holen und zustechen soll", gab er zu Protokoll. Weitere Details wollte der Jugendliche nicht preisgeben: "Ich kann es nicht noch näher schildern."

(APA/Red.)

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