Frauen, die schwanger sind und etwa als Kindergärtnerin, Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Piercerin oder Masseurin arbeiten, werden ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung haben. Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt ersetzt. Ein VP-Grün-Antrag dazu wird heute, Donnerstag, im Sozialausschuss beschlossen.
Nach dem ersten Trimester höheres Risiko schwerer Corona-Infektion
In der fortgeschrittenen Schwangerschaft - nicht in den ersten drei Monaten - besteht nach neuen medizinischen Erkenntnissen der ÖGGG (Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion. Deshalb will Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) Schwangere und ihre Ungeborenen mit dem Anspruch auf Freistellung schützen, wo ein Mindestabstand nicht möglich ist.
4.500 Schwangere in körpernahen Berufen betroffen
Betroffen sind nach Schätzung des Arbeitsministeriums rund 4.500 Schwangere in körpernahen Berufen, man rechnet mit rund 10 Mio. Euro pro Monat für den Entgelt-Kostenersatz. Von dem Antrag nicht umfasst sind Selbstständige, mit dem für ihren Mutterschutz zuständigen Sozialministerium würden aber bereits Gespräche geführt, hieß es in einem Statement Aschbachers. Umfasst sind aber alle Arbeiterinnen und Angestellten, Bundesbedienstete, Landarbeiterinnen und Freie Dienstnehmerinnen.
Freistellung, wenn Homeoffice oder anderer Schutz nicht möglich
Für sie wird ab Mitte Dezember - die Regelung tritt nach dem Beschluss im Nationalrat (10./11. Dezember) und Bundesrat (16./17. Dezember) in Kraft - zunächst geprüft, ob andere Schutzmaßnahmen getroffen werden können oder Homeoffice möglich ist. Wenn nicht, ist die Freistellung möglich. Die Maßnahme ist, wie alle Covid-Regelungen, vorläufig bis März 2021 befristet. Danach wird die Lage evaluiert.
Mit breiter Mehrheit durch den Sozialausschuss
Schwangere, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, sind künftig ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bei voller Lohnfortzahlung freizustellen. Das hat der Sozialausschuss des Nationalrats am Donnerstag auf Initiative der Koalitionsparteien mit breiter Mehrheit beschlossen. Lediglich die NEOS stimmten gegen die Gesetzesnovelle, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme aufgrund der Corona-Pandemie.
Voraussetzung für die Freistellung ist, dass weder eine Änderung der Arbeitsbedingungen noch die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ohne Körperkontakt möglich ist. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von der Krankenversicherung ersetzt. Gelten soll die Regelung vorerst bis 31. März 2021.
Begründet wird die Freistellung mit neuen medizinischen Erkenntnissen, denen zufolge Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden müssen. Das zeichne sich vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft ab, hieß es.
(APA/Red)