Folgende zwei Bereiche am und um den Karlsplatz werden ab 9. Jänner 2012 um 00:00 Uhr wieder zur Schutzzone: Einerseits der Bereich um Karlsplatz 14 vor der Evangelischen Privaten Volksschule und der Evangelischen Kooperativen Mittelschule, andererseits der Spielplatz im Resselpark nächst dem Johannes Brahms Denkmal.
Die Schutzzonen umfassen wie gehabt nicht nur den Bereich vor den Schulen und den Spielsplatz, sondern auch die angrenzenden Straßenzüge und gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen.
Karlsplatz wieder bestens geschützt
Die Erklärung zur Schutzzone erfolgt wegen der bestehenden Bedrohung von Minderjährigen durch die Begehung von – nicht notwendiger Weise unmittelbar gegen sie gerichteten – strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz.
Im Bereich der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, Menschen unter bestimmten Voraussetzungen wegzuweisen und ihnen das Betreten zu verbieten. Übertretungen der Schutzzonen am Karlsplatz stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe geahndet.