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Schutzmaske auch bei Heim- und Krankenhausbesuchen wieder Pflicht

Beim Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern muss eine Schutzmaske getragen werden.
Beim Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern muss eine Schutzmaske getragen werden. ©APA
Ab Freitag gilt nach einer Adaptierung der "Covid-19-Lockerungsverordnung" die Maskenpflicht auch wieder bei Besuchen in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Kuranstalten.
Hier gilt wieder die Maskenpflicht

Die am Dienstag präsentierte Verschärfung der Maskenpflicht, die ab Freitag in Kraft tritt, ist nun offiziell verordnet. Sie gilt nicht nur wie von der Regierung bereits angekündigt im Lebensmittelhandel, bei Bank- und Postbesuchen, sondern auch für Besucher von Gesundheitseinrichtungen: In Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten müssen diese künftig einen Nasen-Mund-Schutz tragen.

Das geht aus der Adaptierung der "COVID-19-Lockerungsverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor, die am späten Mittwochabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Maskenpflicht für Besucher gilt für alle Orte, "an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden", heißt es in der Vorordnung.

Maskenpflicht wird ab Freitag wieder eingeführt

Wie angekündigt ist auch beim Betreten des Kundenbereichs im Lebensmitteleinzelhandel, von Banken und der Post (einschließlich der Postpartner) ab Freitag wieder eine Maske zu tragen. Weiterhin gilt dies auch für Apotheken. Ebenso aufrecht bleibt die Bestimmung, wonach in öffentlichen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.

Die Verpflichtung gilt sowohl für die Kunden wie auch die Betreiber und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen - "sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet".

Bisher nur "Schutzmaßnahmen" notwendig

Die Maskenpflicht für Besucher von Gesundheitseinrichtungen hat es in dieser generellen Form bisher noch nicht gegeben. Bisher hatten die jeweiligen Betreiber laut der "Lockerungsverordnung" lediglich "durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren".

In vielen Pflegeheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen war freilich schon bisher ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, was durch die jeweiligen Betreiber selbst entschieden wurde. Auch wurden teils weitere Maßnahmen (wie etwa Fiebermessen beim Eingang) vorgenommen.

Maskenpflicht auch in Tankstellenshops

Die Ausdehnung der Maskenpflicht betrifft nicht nur den Lebensmittelhandel, Banken, Postfilialen und Gesundheitseinrichtungen, sondern auch Tankstellenshops. Das geht aus der in der Nacht auf Donnerstag erlassenen Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober hervor. Kritik am Vorgehen kommt von NEOS: Die Pinken fordern in Zukunft eine Begutachtung von derartigen Verordnungen.

"Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden", so NEOS-Klubobman Nikolaus Scherak in einer Aussendung. "Die Verordnung dazu kam dann gestern gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen", verwies er auf den Passus, wonach nicht nur Supermärkte, sondern generell der Kundenbereich des Lebensmitteleinzelhandels umfasst ist ("einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln", wie es in der Verordnung heißt).

Katholische Kirche verschärft die Maßnahmen

Auch in katholischen Gottesdiensten gilt ab Freitag wieder eine Maskenpflicht - und zwar über die jüngste Vereinbarung mit dem Kultusministerium hinaus. Nicht nur in Regionen mit gehäuften Coronafällen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sondern (fast) österreichweit. Nur Vorarlberg bleibt angesichts geringer Infektionen derzeit bei der Empfehlung.

Aber morgen, Freitag, müssen Gläubige beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Verlassen ihres Platzes während der Messe eine Maske tragen, berichtete die Kathpess. Zudem mahnen alle Diözesen ausdrücklich das Einhalten des Ein-Meter-Abstand ein. Einige Diözesen empfehlen dafür die Markierung von Plätzen und Abständen etwa für den Kommuniongang.

In einigen Diözesen gibt es neben der Maskenpflicht beim Gottesdienst zusätzliche Maßnahmen und Empfehlungen für Gemeinden, wo vermehrt Personen aus Corona-Risikoländern an Gottesdiensten teilnehmen. Das können beispielsweise Tourismus- oder auch Wallfahrtsorte sein. Angesichts einer starken Zunahme an Corona-Fällen wurden Anfang Juli in der Diözese Linz strengere Maßnahmen erlassen.

Im Bereich der katholischen Kirche ist es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie noch zu keiner Cluster-Bildung bei Neuinfektionen gekommen, wird in der Aussendung betont.

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(APA/Red)

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