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Schulöffnung: Hygienehandbuch regelt Verhalten in der Schule

Das Verhalten von Schülern und Lehrerin wird detailliert geregelt.
Das Verhalten von Schülern und Lehrerin wird detailliert geregelt. ©APA/HANS PUNZ
Das Bildungsministerium hat für die Schulöffnung ein "Hygienehandbuch" vorgelegt, in dem das Verhalten von Schülern und Lehrern bis ins Detail geregelt ist.
So wird der Schulunterricht ablaufen

Die Empfehlungen im Manual samt Checkliste für die Vorgehensweise bei der Matura und Info-Plakaten gelten auch für Kindergärten, werden aber laut Ministerium dort und bei Schulkindern mit Einschränkungen nicht alle umsetzbar sein.

Mund-Nasen-Schutz in der Schule

Betreten werden darf das Schulhaus nach der Wiedereröffnung nur mit Mund-Nasen-Schutz. Für Schüler müssen diesen grundsätzlich die Eltern besorgen, Lehrern wird er von der Schule gestellt. Nach Möglichkeit sollen die Schüler zeitversetzt im Haus eintreffen, über ein "Leitsystem (z.B. Bodenmarkierungen)" soll das Einhalten von mindestens einem Meter Abstand gewährleistet werden. Eltern dürfen nur mit Termin ins Haus. Für sie heißt es wie für Schüler und Lehrer unmittelbar nach dem Eintreten und noch mehrmals über den gesamten Tag: "Hände waschen!", und zwar "mindestens 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle".

Im Schulhaus ist auf sämtlichen Wegen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, nur am Sitzplatz kann er abgenommen werden. Über den richtigen Umgang damit sollen Schulärzte und Plakate im Schulhaus informieren. Zusätzlich werden alle dazu aufgefordert, stets einen Meter Abstand zu halten, nicht ihr Gesicht zu berühren und die Husten-Etikette einzuhalten. "Nicht schreien oder laufen", heißt es außerdem auf einem der Plakate.

Kontakt auf Gesichtshöhe bei Unter-Sechsjährigen vermeiden

Ausnahmen von den Vorgaben gibt es bei den Unter-Sechsjährigen: Ist in emotional aufwühlenden Situationen oder etwa bei Hilfeleistungen wie beim An- oder Ausziehen das Abstandhalten nicht möglich, sollen die Pädagoginnen zumindest einen Kontakt auf Gesichtshöhe vermeiden. In Kindergärten sollen die Pädagoginnen außerdem abwägen, ob ein Mund-Nasen-Schutz die Kinder verängstigen oder hemmen könnte.

Bei Coronavirus-Symptomen sofort 1450 anrufen

Zeigt eine Person im Gebäude Coronavirus-Symptome, soll umgehend die Gesundheitshotline 1450 angerufen werden. Wer sich krank fühlt, soll daheimbleiben. Dasselbe wird Mitgliedern der Risikogruppe empfohlen, für betroffene Schüler soll es weiter Distance Learning geben.

Versammlungen im Schulgebäude sollen vermieden werden

Im Schulgebäude sollten laut "Hygienehandbuch" Versammlungen "strikt vermieden werden", Wechsel von Gruppen oder Klassen soll er nur in bestimmten Fällen geben. Damit sich möglichst wenige Schüler unterschiedlicher Klassen begegnen, bleiben jene mit ungerader Bezeichnung (1. Klasse, 3. Klasse etc.) während der Pause im Klassenzimmer. Im Unterrichtsraum selbst ist die Sitzordnung so zu organisieren, dass zwischen allen Personen in jede Richtung mindestens ein Meter Abstand bleibt. In den Pausen soll jeweils gelüftet werden. Gegenstände sollen möglichst nicht gemeinsam verwendet werden, vor allem in den Kindergärten. Bei Kontakt mit Speichel müssen diese sofort desinfiziert werden.

Ausflüge und feste mit externen Personen vorerst verboten

Externe Zusatzangebote (z.B. musikalische Frühförderung) sowie Ausflüge und Feste mit externen Personen sind vorerst verboten, bei Sprechstunden und Elterngesprächen wird ein Ausweichen auf das Telefon empfohlen. Im Konferenzzimmer ist ebenso wie beim Buffet eine maximale Anzahl von Personen im Raum vorzusehen.

Neben Empfehlungen für das Reinigungspersonal und Betreiber von Schulküchen sind auch die speziellen Regelungen für die Zentralmatura und weitere schriftliche oder mündliche Prüfungen angeführt: Die Prüflinge müssen gestaffelt an die Schule kommen, sich sofort nach dem Ankommen die Hände waschen und zum zugeteilten Prüfungsraum gehen. Nur während der Prüfung müssen sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kandidaten, die selbst zur Risikogruppe gehören oder mit einer besonders gefährdeten Person zusammenleben, können ihre Prüfung entweder in einem separaten Raum mit eigener Prüfungsaufsicht ablegen. Alternativ können sie beim ersten Nebentermin im Herbst antreten.

(APA/Red)

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