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Scheidungskinder besuchen: Ausnahmen geplant

Auch geschiedene Eltern dürfen ihr Kind weiterhin sehen.
Auch geschiedene Eltern dürfen ihr Kind weiterhin sehen. ©pixabay.com
Das Besuchsverbot eines Elternteils bei Scheidungskindern soll in einem nächsten Coronavirus-Erlass aufgehoben werden. So ist es Eltern weiter gestattet, ihre Kinder zu sehen.
Kein Besuchsrecht für Scheidungskinder

Scheidungskinder sollen auch in Coronazeiten weiterhin beide Elternteile sehen dürfen. Dies stellte das Justizministerium am Donnerstagnachmittag klar, nachdem es der APA zuvor mitgeteilt hatte, dass Kinder den nicht betreuenden Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden dürfen. In einem neuen Erlass des Gesundheitsministeriums solle nun eine "Ausnahme" aufgenommen werden, hieß es.

Besuchsregelungen nicht von Maßnahmen betroffen

"Die Besuchsregelungen für Kinder bei getrennt lebenden Eltern sollen jedenfalls durch die Maßnahmen nicht längerfristig unterbunden sein", betonte der Sprecher von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Julian Ausserhofer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Der bis Montag geltende Erlass des Gesundheitsministeriums habe für diesen Fall bisher "nicht explizit eine Ausnahme festgeschrieben, aber gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Familienministerium wurde vereinbart, dass hier Klarheit geschaffen wird und diese Ausnahme aufgenommen wird", so Ausserhofer.

Ministeriumssprecherin Christina Ratz hatte der APA zuvor einen für die Corona-Frageseite des Ressorts bestimmten Text übermittelt, in dem es wörtlich hieß: "Aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung darf das Kind den Haushalt des betreuenden Elternteils bis auf Weiteres nicht verlassen. Auch ein Besuch dort ist nicht erlaubt. Der Kontakt soll stattdessen möglichst via Telefon, Videochat etc. aufrechterhalten werden."

Kritik von FPÖ und NEOS

FPÖ und NEOS übten umgehend Kritik und forderten Justizministerin Zadic zu einer Änderung der Regelung auf. Die Maßnahme "schießt über das Ziel hinaus und muss dringend geändert werden", schrieb FPÖ-Chef Norbert Hofer in einer Aussendung. Er argumentierte, dass einige Kinder immer noch in Schulen seien und dort mit Menschen in Kontakt seien. "Am Nachmittag darf das Kind zum Spielplatz gehen und trifft womöglich auch dort auf andere Kinder und Elternteile - aber wenn der Vater des Kindes sein Besuchsrecht wahrnehmen und das Kind sehen will, dann ist das aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht mehr erlaubt."

(APA/red)

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