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Schärferes Studienrecht für heimische Studenten kommt

Ein strengeres Studienrecht kommt auf die heimischen Studierenden zu
Ein strengeres Studienrecht kommt auf die heimischen Studierenden zu ©Klaus Ranger Fotografie / Uni Wien
Nach dem "ETH-Zürich-Modell" will die neue Regierung den Beginn des Studiums bzw. das erste Studienjahr gestalten, auch ein engerer Zeitrahmen bei Prüfungen ist vorgesehen.

Das Modell sieht etwa klare Vorgaben für die Höchstdauer des ersten Studienjahrs vor. An der Eidgenössisch Technischen Hochschule (ETH) Zürich steht am Beginn des Studiums ein sogenanntes “Basisjahr”, in dem die Grundlagen des jeweiligen Studiums sowie verwandter Fächer vermittelt werden. Beim Biologie-Studium etwa sind das neben dem Kernbereich Biologie auch Mathematik, Informatik, Chemie, Physik und Statistik.

Strengeres Studienrecht auf Basis des “ETH Zürich”-Modells in Prüfung

In diesem Basisjahr sind anders als im späteren Studium alle Vorlesungen vorgegeben. Am Ende werden dann alle Fächer während einer “Prüfungssession” in einem Block geprüft (“Basisprüfung”). In der Biologie sind das etwa “Mathematik I und II”, “Informatik”, “Allgemeine Chemie”, “Organische Chemie I und II”, “Grundlagen der Biologie IA”, “Grundlagen der Biologie IB”, “Physik” und “Statistik”. Für das Bestehen ist das Erreichen eines bestimmten Notenschnitts aus allen diesen Fächern nötig. Wer dies beim ersten Antritt nicht schafft, hat nur noch einen weiteren.

Dabei gibt es auch einen engen Zeitrahmen. Die Basisprüfungen werden jeweils am Ende des Semesters abgehalten. Der erste Antritt ist nach einem Jahr möglich. Insgesamt muss das “Basisjahr” aber nach zwei Jahren abgeschlossen sein – inklusive einer möglichen Wiederholung.

Einschränkung der Mehrfachinskriptionsmöglichkeit

Auch in einem anderen im Regierungsprogramm angesprochenen Punkt dürfte die ETH Vorbild sein – nämlich bei der “Einschränkung der Mehrfachinskriptionsmöglichkeit an derselben Institution auf derselben Studienstufe”. An der ETH ist die “gleichzeitige Immatrikulation in mehreren Studiengängen auf derselben Studienstufe unzulässig”. Das heißt, dass etwa nicht mehrere Bachelor-Studien gleichzeitig belegt werden können (ausgenommen Lehramt). Grundsätzlich dürfen auch an anderen Hochschulen eingeschriebene Studenten nicht gleichzeitig an der ETH studieren: Auch hier sind Lehramtsstudenten ausgenommen, außerdem darf der Rektor für “außerordentlich leistungsfähige” Personen mit Bachelor-Abschluss Ausnahmegenehmigungen vergeben.

Zugangsregeln und -beschränkungen

Explizit genanntes Vorbild ist die ETH Zürich auch in einem anderen Punkt im Regierungsprogramm, nämlich den Zugangsregeln. An der ETH werden Schweizer Maturanten für das Bachelor-Studium ohne weitere Zugangsbeschränkung aufgenommen – für Studienwerber aus anderen Staaten gelten zum Teil andere Regeln, wobei etwa der Rektor für die Zulassung auch den Nachweis eines Studienplatzes im Herkunftsland verlangen kann. Beim Medizinstudium gelten andere Regeln. llerdings schränkt das Regierungsprogramm hier stark ein: Für “kapazitär besonders belastete Studien” sollen auch andere Modelle herangezogen werden können – das heißt, dass in überlaufenen Studien auch weitergehende Beschränkungen möglich sein sollen. Dazu hat das Wissenschaftsministerium bereits im Sommer einen Entwurf in Begutachtung geschickt.

(APA/Red.)

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