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Rückkehr zu "normalem Leben": Die Regeln im Detail

Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten.
Dennoch ist weiterhin Vorsicht geboten. ©APA/HANS PUNZ
Mit 22. Juli scheint eine Rückkehr zum "normalen Leben" möglich zu sein - zumindest in Komination mit Masken und einem "3G"-Nachweis. Alle angekündigten Corona-Lockerungsschritte im Detail.
Clubs öffnen: Lockerungen im Detail

Nach fast 500 Tagen seit dem ersten Corona-Lockdown kehrt Österreich - so sich die Lage nicht verschlechtert - mit 22. Juli zum fast "normalen Leben" zurück, dies allerdings mit "3G"-Nachweis bei großen organisierten Zusammenkünften. Nach einem großen Öffnungsschritt am 1. Juli und einem kleineren am 22. Juli bleiben nur Mundnasenschutz in Öffis und Grundversorgungs-Handel sowie FFP2-Pflicht in Heimen und Spitälern. Kontakt-, Abstands-, m2-Regeln und Besuchergrenzen fallen.

Fast "normales Leben" steht kurz bevor

493 Tage nach dem ersten Corona-Lockdown (am 16. März 2020) und wechselnd strengen und gelockerten Schutzmaßnahmen können Österreichs Bewohner im Sommer wieder ohne Corona-Auflagen Freunde treffen, feiern, tanzen, Konzerte, Theater, Sportevents besuchen - wenn sie, wo immer viele Menschen organisiert zusammenkommen, nachweisen, dass sie "getestet, genesen, geimpft" sind. Impfpflicht gibt es (ausgenommen Gesundheits- und Sozialbereiche in Wien) weiterhin keine, Nicht-Geimpften wurde in der Öffnungs-PK der Regierung aber nachdrücklich Vorsicht empfohlen angesichts der auch in Österreich bereits angekommenen Delta-Variante.

Angekündigte: Corona-Lockerungen im Detail

Die am Donnerstag angekündigten Lockerungsschritte im Detail:

- 3G und REGISTRIERUNGSPFLICHTEN: In Gastronomie, Tourismus, Freizeitbetrieben (z.B. Fitnessstudios), Kulturbetrieben (außer Museen), Sportstätten, Schulen, bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen und Messen bzw. Kongressen müssen die Besucher nachweisen, dass sie "getestet, genesen, geimpft" sind - ab 1. Juli wird die Altersgrenze dafür auf 12 Jahre angehoben. Bis 22. Juli besteht an allen 3G-pflichtigen Orten Registrierungspflicht.

- NACHTGASTRONOMIE: Die seit Mitte März 2020 durchgehend geschlossenen Clubs und Discos dürfen ab 1. Juli wieder aufsperren, auch zum "tanzen und trinken an der Bar". Bis 22. Juli gilt noch eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent Auslastung (wo überwiegend stehend konsumiert wird), danach dürfen die Türen wieder ganz geöffnet werden.

- GASTRONOMIE: In allen Lokalen fällt mit 1. Juli die (seit 10. Juni von 22 auf 24 Uhr verlegte) Sperrstunde, weder Gäste noch Personal müssen mehr Masken tragen. Die Registrierungspflicht wird (wie überall wo 3G gilt) bis 22. Juli aufrechterhalten.

- GROßVERANSTALTUNGEN: Mit 1. Juli entfallen die Beschränkungen (zugewiesene Sitzplätze, Besucherbegrenzung, 10m2-Regelung) für Events in Kultur und Sport, auch beim gastronomischen Angebot, dabei gibt es keine Vorschriften mehr. Übrig bleibt nur eine Anzeigepflicht ab 100 Personen und eine Bewilligungspflicht ab 500 Personen - und die 3G-Regel ab 100 Besuchern. Für die Museen entfällt mit 1. Juli die 10m2-Regelung. Ab 1. Juli darf dort statt FFP2-Maske Mundnasenschutz getragen werden - und auch diese Verpflichtung fällt mit 22. Juli.

- MASKEN: Ab 1. Juli muss dort, wo "3G" gilt - also in Gastronomie, bei Veranstaltungen etc. - auch indoor gar keine Maske mehr getragen werden. Im Handel, in den Öffis und in Museen (wo "3G" ja nicht gilt) wird die FFP2- durch die Mundnasenschutz-Pflicht ersetzt. Auch diese fällt mit 22. Juli in Museen und teilweise im Handel, ab dann ist nur mehr Mundnasenschutz in Öffis und Geschäften des täglichen Bedarfs vorgeschrieben. In Pflegeheimen und Krankenhäusern bleibt zum Schutz der besonders vulnerablen Personen die FFP2-Pflicht aber bestehen.

- HANDEL: Die 10m2-Regelung fällt mit 1. Juli, Kunden jeder Anzahl dürfen wieder in die Geschäfte eingelassen werden. Ab 1. Juli reicht anstelle einer FFP2-Maske ein Mundnasenschutz. Auf den darf ab 22. Juli überall dort, wo nicht Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel etc.) verkauft werden, ebenfalls verzichtet werden.

- PRIVATE TREFFEN UND FEIERN: Ab 1. Juli gibt es keinerlei Abstands-, Kontakt- und Maskengebote mehr für Freundestreffen, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern und sonstige private Zusammenkünfte. Die Regelung, dass indoor nur maximal acht Personen und outdoor maximal 16 Personen (plus Kinder) - ab 9 Personen mit mindestens einem Meter Abstand und Maske, ab 17 Personen mit Anzeigenpflicht - zusammenkommen dürfen, entfällt also ersatzlos.

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(APA/Red)

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