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Clubs öffnen ab 1. Juli: Die Lockerungen im Detail

Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen.
Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. ©APA
Mit 1. Juli fällt die Sperrstunde um 24 Uhr und auch die Clubs dürfen öffnen, die 3G-Regel bleibt aber erhalten. In Handel und Öffis wird nur noch ein Mund-Nasen-Schutz nötig sein. Ein weiterer Öffnungsschritt ist für 22. Juli geplant.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt. In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, aber Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend. Für Großveranstaltungen gibt es nur mehr die 3G-Vorgabe, aber sonst keine Einschränkungen mehr.

"Die Situation ist eine sehr, sehr, gute. Besser, besser als ich mir erwartet habe", sagte Bundeskanzler am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien.

Clubs und Discos öffnen

Konkret fällt mit 1. Juli die Sperrstunde, ab dann ist unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) also Tanzen im Club und Trinken an der Bar wieder möglich. "Es kann getanzt, gefeiert, geheiratet werden", frohlockte der Kanzler. In Clubs und Diskotheken ist vorerst drei Wochen lang noch eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent vorgeschrieben. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr. "Wir werden in Clubs feiern können", freute sich auch Mückstein, der noch am Donnerstag Branchenvertreter in einem Wiener Nachtlokal treffen will.

Die Abstandsregeln fallen, was nicht nur beim Tanzen ein Vorteil ist, sondern Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) auch für die Gastronomie und Hotellerie freute. Zudem gibt es künftig - auch im Handel - keine Quadratmeter-Regeln mehr. Mit 22. Juli gehört auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie und bei Veranstaltungen der Vergangenheit an, die der Kontaktnachverfolgung diente, wenn ein Coronafall auftritt. Dies soll nach APA-Informationen in der Koalition ein ziemlich umstrittener Punkt gewesen sein. Überhaupt feilschten ÖVP und Grüne bis zuletzt um die Öffnungsmaßnahmen, die Pressekonferenz begann denn auch mit etwas Verspätung.

Keine Maskenpflicht in der Gastronomie

Weitreichende Erleichterungen kommen bei der Maskenpflicht: Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell. In öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel und Museen (wo "3G" nicht gilt) darf anstelle der FFP2-Maske ab Anfang Juli ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Mit 22. Juli wird weiter gelockert: Dann muss nur noch in Öffis und Geschäften für den täglichen Bedarf ein Mundnasenschutz angelegt werden, nur in Pflegeheimen und Spitälern bleibt die FFP2-Pflicht.

Großevents mit weniger Einschränkungen

Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen: Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen mit Sitz- oder Stehplätzen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden, das gilt für Kunst und Kultur, aber auch den Sportbereich - inklusive Gastronomieangebot. Die Indoormaskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der "3G"-Nachweis bleibt verpflichtend. Das bedeutet, im Theater muss dann keine Maske mehr getragen werden, im Museum - vorerst - schon noch. Für Veranstaltungen gilt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.

Im privaten Bereich fallen mit 1. Juli (wie schon angekündigt war) alle Kontakt- und Abstandsregeln. Die Lockerungen mit 1. Juli sind für den Kanzler jedenfalls fix und durch eine etwaige Ausbreitung der Delta-Variante nicht gefährdet: Solange keine Mutation auftauche, gegen die die Impfung nicht wirke, sei man auf einem "ausgezeichneten Weg".

Kultur-Events ab 1. Juli ohne Einschränkungen möglich

Veranstaltungen werden auch im Kulturbereich ab 1. Juli wieder ohne Einschränkungen möglich sein, wie die Bundesregierung am heutigen Donnerstag bekannt gab. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gilt ab 100 Personen eine Anzeigepflicht, ab 500 Personen herrscht Bewilligungspflicht. Obergrenzen und Abstandsregeln für Besucher wird es für Events nicht mehr geben. Das Fallen der Sperrstunde ermöglicht auch für die Clubkultur einen Neustart. Die 3-G-Regel bleibt.

So werden laut Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) Kultur-Events "endlich wieder in ihrer ganzen Breite möglich". Dazu zählen auch Veranstaltungen mit Stehplätzen, was - wie schon bei der letzten Pressekonferenz angekündigt - auch große Musikfestivals wie das Frequency ermöglichen wird. "Die junge Kultur, die Pop-Kultur und die Clubkultur in allen Facetten sind essenzielle Bereiche unserer Kulturlandschaft", so Mayer. Das Live-Erlebnis sei "etwas Besonderes", "Live hat uns allen gefehlt".

Man habe nie zwischen Hochkultur und Subkultur unterschieden, es sei immer eine Frage der Abwägung in Hinblick auf die Gefährdungslage gewesen, betonte die Staatssekretärin, die darauf verwies, dass es auch keine Einschränkungen mehr bei der Gastronomie bei Veranstaltungen geben werde. So müssen ab 1. Juli auch keine FFP2-Masken mehr bei Indoor-Veranstaltungen getragen werden. Lediglich in Museen, wo die "3-G"-Regel nicht gilt, ist vorerst noch ein normaler Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Feierstimmung in der Nachtgastronomie

In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden, was die Betreiber am Donnerstag in Feierstimmung versetzt hat. Sie haben eine lange Durststrecke hinter sich - sie sind bis auf wenige Ausnahmen seit dem Ausbruch der Pandemie in Österreich, also seit März 2020, geschlossen. "Wir kehren wieder zurück in die Normalität", frohlockte Branchensprecher Stefan Ratzenberger. "Wir freuen uns endlich wieder Gastgeber in der heimischen Nachtgastronomie sein zu dürfen."

Durch die Einschränkungen in der Pandemie haben die jungen Leute ihr Partyleben in den öffentlichen Raum verlegt und in Wien etwa am Donaukanal oder am Karlsplatz gefeiert. Die Betreiber der Nachtlokale drängten schon länger darauf, aufsperren zu dürfen, um den Party-Druck von den öffentlichen Plätzen zu nehmen, wie sie sagten. Anfang Juni hatte die Wiener Polizei nach einer lauten Partynacht den Karlsplatz geräumt.

Auch Stadthotellerie erfreut

"Der Wegfall von Masken und Mindestabständen, Obergrenzen, Kapazitätsbeschränkungen und Registrierungspflicht, die Rückkehr der Hochzeiten und der Nachtgastronomie: 'Man kann gar nicht sagen, was davon die beste Nachricht ist'", freute sich die Hotelbetreiberin und ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer in einer Aussendung. Ab 1. Juli wieder erlaubte Großevents im Kultur- und Freizeitbereich könnten auch der Stadthotellerie helfen.

Der Handelsverband freute sich am Donnerstag, dass die Regierung auch die Regeln für den Handel weiter lockerte.

(APA/Red)

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