Registrierungspflicht in der Gastronomie in Wien: Verordnung im Detail

Mit der Registrierungspflicht in der Gastronomie soll die Ausforschung von Kontaktpersonen bei Coronavirusinfektionen erleichtert werden. Die Betriebe sind angehalten, die Unterlagen vier Wochen aufzubewahren.
Registrierungspflicht in der Wiener Gastro: Diese Daten müssen angegeben werden
Einzutragen sind der Name, die Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und die Tischnummer. Die Daten dürfen nur im Fall einer Coronavirus-Infektion bei einem Gast herangezogen werden. Die Verordnung gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind.

Ausweise müssen nicht kontrolliert werden
Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es.
Kein Formular bei Take-Away-Lokalen
Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.
(APA/Red)