Ziel ist ein entbürokratisierter, effizienter und starker Wirtschaftsstandort Österreich. Dafür sollen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu stärken.
Bürokratiekostencheck
Im UVP-Gesetz soll es zu Verfahrensbeschleunigungen kommen, etwa durch die Einrichtung eines Standortanwalts, die Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen und sachgerechter Eingrenzung von Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten. Die Zuständigkeit bei bundesländerübergreifenden Verfahren soll geregelt werden.
Entlastung der Unternehmen
Des weiteren ist auch die Entlastung der Unternehmen von statistischen Meldepflichten geplant und die Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung. Das Verwaltungsstrafrecht soll reformiert, die öffentliche Auftragsvergabe entrümpelt und weiter entwickelt werden.
Zudem hat sich die neue Bundesregierung auch vorgenommen, sich häufiger auf EU-Ebene zur stärkeren und frühzeitigeren Einflussnahme auf den EU-Gesetzgebungsprozess einzubringen.
In Zukunft soll es nur noch eine Kennung (ID) für jedes Unternehmen geben. Mehr Rechtssicherheit soll es durch die “Verbindliche Auskunft” geben.
Langfristige Wirtschaftsförderungsstrategie
Auch das Normenwesen soll entrümpelt werden und eine langfristige Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Grundsätzen festgelegt werden. Mehrfachförderungen sollen vermieden und Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Den KMU soll der Zugang zu Förderungen erleichtert werden.
Weiters ist die Neukodierung der Gewerbeordnung vorgesehen. Sie soll in ein “Unternehmensqualifikationsgesetz”, das den Zugang zu einem Gewerbe regelt, und ein einheitliches “Anlagengesetz” getrennt werden. Veröffentlichungspflichten sollen reduziert, Prüfintervalle verlängert, Freistellungen ausgebaut und Hürden bei der Betriebsübergabe abgebaut werden.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf das Thema “Fachkräfte” gelegt. Um mehr Fachkräfte verfügbar zu haben, soll es eine Fachkräfteoffensive im Inland geben. In der Arbeitsmarktpolitik sollen mehr Beschäftigungsanreize gesetzt werden. Die duale Ausbildung soll gestärkt, für Ältere der Zugang zur Lehre ermöglicht werden. Die Lehrberufe will man durch eine Imagekampagne aufwerten und zukunftsorientierte und neue Berufsbilder schaffen. Die Ausbildungen sollen sich stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren.
Gelenkte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte
Als Ergänzung zum heimischen Arbeitsmarkt soll es eine qualifizierte und gelenkte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte geben. Zuwanderungsformen will man künftig klarer trennen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll weiterentwickelt und entbürokratisiert werden. Die Übertragbarkeit und Transparenz von Qualifikationen soll verbessert werden.
Flexible Arbeitszeitenregelung
Arbeitszeitregelungen sollen – unter Bedachtnahme auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen – flexibler werden. Ziel ist ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen der Normalarbeitszeiten sollen davon unberührt bleiben, es soll aber auf betrieblicher Ebene im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mehr Möglichkeiten geben. So soll etwa die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden angehoben werden können – bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Der Zugang zu Sonderüberstunden soll erleichtert werden. Von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es auch auf Betriebsebene maximal vier Mal im Jahr eine Ausnahmemöglichkeit geben. Im Tourismus ist eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit von elf auf bis zu acht Stunden geplant.
Um “Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt” zu stärken, sollen die Kreditfinanzierung unterstützt und alternative Finanzierungsformen ausgebaut werden. Geplant ist, eine Gesamtstrategie für Risikokapital zu entwickeln, mit Verbesserungen bei der Venture-Capital-Finanzierung und vor allem von Wachstumsfinanzierungen.
Reform des österreichischen Kapitalmarkts
Der österreichische Kapitalmarkt soll reformiert, der Dritte Markt der Wiener Börse für alle Unternehmen geöffnet werden. Es soll auch wieder einen Kapitalmarktbeauftragten geben. Bei der Zweiten und Dritten Säule der Pensionsvorsorge (betriebliche und private) sollen die Anlagemöglichkeiten verbessert werden. Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen sollen auch in Eigen- und Risikokapital veranlagen dürfen. Die Finanzmarktaufsicht soll reformiert werden, IPOs – also erstmalige Börsengänge – sollen erleichtert werden. Die “Financial Literacy” der Bevölkerung, also das Wissen über wirtschaftliche Vorgänge, soll gefördert werden.
Beim Thema “Internationalisierung” hat sich die neue Regierung die Ratifizierung und Umsetzung des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA vorgenommen. In Zukunft soll sichergestellt sein, dass es transparente und faire Verhandlungen solcher Pakte auf europäischer und nationaler Ebene gibt. Die Exportwirtschaft soll gestärkt werden, die “Österreich-Haus”-Idee will man evaluieren und weiterentwickeln. Auch soll das “Nation Branding” Österreichs verstärkt werden. Es soll eine gemeinsame Außenhandelsstrategie mit der Wirtschaftskammer erarbeitet werden.
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(APA/Red)