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Regierungsprogramm unter ÖVP/FPÖ: Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Die Themen Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung im Regierungsprogramm.
Die Themen Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung im Regierungsprogramm. ©pixabay.com (Symbolbild)
Zum Themenbereich "Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung" hat sich die neue Bundesregierung eine umfangreiche Liste an Maßnahmen vorgenommen. Geplant ist etwa der Ausbau flexibler Arbeitszeitmodelle - unter Bedachtnahme auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, wie aus dem Regierungsprogramm hervorgeht

Ziel ist ein entbürokratisierter, effizienter und starker Wirtschaftsstandort Österreich. Dafür sollen verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, auch um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu stärken.

Bürokratiekostencheck

“Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Unternehmen” soll durch die Abschaffung “sinnloser” Regulierungen erreicht werden. Geplant ist auch die Einführung eines Bürokratiekostenchecks nach deutschem Vorbild. Zuständig soll eine dafür einzurichtende Monitoringstelle sein, die regelmäßig an das Parlament berichtet. Die Daten soll die Statistik Austria unterstützt durch den Rechnungshof berechnen.Eingeführt werden soll auch ein “Repeal Day”. Dabei sollen dem Parlament konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt werden. Zudem sollen alle neuen Gesetze einem Bürokratie-Check unterworfen werden, bestehende Vorschriften sollen auf Reduktionsmöglichkeiten durchforstet werden, speziell was die Abwicklung von EU-Förderungen oder die Meldung von Schadstoff- und Abfallmengen betrifft.

Im UVP-Gesetz soll es zu Verfahrensbeschleunigungen kommen, etwa durch die Einrichtung eines Standortanwalts, die Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen und sachgerechter Eingrenzung von Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten. Die Zuständigkeit bei bundesländerübergreifenden Verfahren soll geregelt werden.

Entlastung der Unternehmen

Des weiteren ist auch die Entlastung der Unternehmen von statistischen Meldepflichten geplant und die Streichung der Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung. Das Verwaltungsstrafrecht soll reformiert, die öffentliche Auftragsvergabe entrümpelt und weiter entwickelt werden.

Zudem hat sich die neue Bundesregierung auch vorgenommen, sich häufiger auf EU-Ebene zur stärkeren und frühzeitigeren Einflussnahme auf den EU-Gesetzgebungsprozess einzubringen.

In Zukunft soll es nur noch eine Kennung (ID) für jedes Unternehmen geben. Mehr Rechtssicherheit soll es durch die “Verbindliche Auskunft” geben.

Langfristige Wirtschaftsförderungsstrategie

Auch das Normenwesen soll entrümpelt werden und eine langfristige Wirtschaftsförderungsstrategie mit klaren Grundsätzen festgelegt werden. Mehrfachförderungen sollen vermieden und Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Den KMU soll der Zugang zu Förderungen erleichtert werden.

Weiters ist die Neukodierung der Gewerbeordnung vorgesehen. Sie soll in ein “Unternehmensqualifikationsgesetz”, das den Zugang zu einem Gewerbe regelt, und ein einheitliches “Anlagengesetz” getrennt werden. Veröffentlichungspflichten sollen reduziert, Prüfintervalle verlängert, Freistellungen ausgebaut und Hürden bei der Betriebsübergabe abgebaut werden.

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf das Thema “Fachkräfte” gelegt. Um mehr Fachkräfte verfügbar zu haben, soll es eine Fachkräfteoffensive im Inland geben. In der Arbeitsmarktpolitik sollen mehr Beschäftigungsanreize gesetzt werden. Die duale Ausbildung soll gestärkt, für Ältere der Zugang zur Lehre ermöglicht werden. Die Lehrberufe will man durch eine Imagekampagne aufwerten und zukunftsorientierte und neue Berufsbilder schaffen. Die Ausbildungen sollen sich stärker am Bedarf der Wirtschaft orientieren.

Gelenkte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte

Als Ergänzung zum heimischen Arbeitsmarkt soll es eine qualifizierte und gelenkte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte geben. Zuwanderungsformen will man künftig klarer trennen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte soll weiterentwickelt und entbürokratisiert werden. Die Übertragbarkeit und Transparenz von Qualifikationen soll verbessert werden.

Flexible Arbeitszeitenregelung

Arbeitszeitregelungen sollen – unter Bedachtnahme auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen – flexibler werden. Ziel ist ein weniger restriktiver Gesetzesrahmen und die Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene. Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen der Normalarbeitszeiten sollen davon unberührt bleiben, es soll aber auf betrieblicher Ebene im Einvernehmen mit dem Betriebsrat mehr Möglichkeiten geben. So soll etwa die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden und die wöchentliche auf 60 Stunden angehoben werden können – bei gleichbleibendem Regelungsregime der Zuschläge. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf wie bisher 48 Stunden nicht überschreiten. Der Zugang zu Sonderüberstunden soll erleichtert werden. Von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es auch auf Betriebsebene maximal vier Mal im Jahr eine Ausnahmemöglichkeit geben. Im Tourismus ist eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit von elf auf bis zu acht Stunden geplant.

Um “Investitionen, Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt” zu stärken, sollen die Kreditfinanzierung unterstützt und alternative Finanzierungsformen ausgebaut werden. Geplant ist, eine Gesamtstrategie für Risikokapital zu entwickeln, mit Verbesserungen bei der Venture-Capital-Finanzierung und vor allem von Wachstumsfinanzierungen.

Reform des österreichischen Kapitalmarkts

Der österreichische Kapitalmarkt soll reformiert, der Dritte Markt der Wiener Börse für alle Unternehmen geöffnet werden. Es soll auch wieder einen Kapitalmarktbeauftragten geben. Bei der Zweiten und Dritten Säule der Pensionsvorsorge (betriebliche und private) sollen die Anlagemöglichkeiten verbessert werden. Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen sollen auch in Eigen- und Risikokapital veranlagen dürfen. Die Finanzmarktaufsicht soll reformiert werden, IPOs – also erstmalige Börsengänge – sollen erleichtert werden. Die “Financial Literacy” der Bevölkerung, also das Wissen über wirtschaftliche Vorgänge, soll gefördert werden.

Beim Thema “Internationalisierung” hat sich die neue Regierung die Ratifizierung und Umsetzung des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA vorgenommen. In Zukunft soll sichergestellt sein, dass es transparente und faire Verhandlungen solcher Pakte auf europäischer und nationaler Ebene gibt. Die Exportwirtschaft soll gestärkt werden, die “Österreich-Haus”-Idee will man evaluieren und weiterentwickeln. Auch soll das “Nation Branding” Österreichs verstärkt werden. Es soll eine gemeinsame Außenhandelsstrategie mit der Wirtschaftskammer erarbeitet werden.

>> Alle Informationen zur Koaliton und dem Regierungsprogramm

(APA/Red)

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