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Regierung will Kopftuchverbot an Volksschulen beschließen

Das Gesetz soll auch mit einfachgesetzlicher Mehrheit durchgewunken werden.
Das Gesetz soll auch mit einfachgesetzlicher Mehrheit durchgewunken werden. ©pixabay.com (Sujet)
Nach zweimaliger Vertagung soll das geplante Kopftuchverbot an Volksschulen am Mittwoch den Unterrichtsausschuss des Nationalrats passieren.
"Verhüllungszwang" geht nicht weg
Experten sind skeptisch
Österreicher für Kopftuchverbot

Nach zweimaliger Vertagung wollen die Regierungsparteien am Mittwoch im Unterrichtsausschuss des Nationalrats die Einführung eines Kopftuchverbots an Volksschulen beschließen. Angestrebt werde nach wie vor eine Verfassungsmehrheit – komme diese nicht zustande, würde die Regelung aber auch mit einfachgesetzlicher Mehrheit durchgewunken, hieß es gegenüber der APA.

Kopftuchverbot an Volksschulen soll diesmal Ausschuss passieren

Die entsprechende Vorlage war im Ausschuss wegen fehlender Zustimmung von SPÖ oder NEOS im Jänner und März zweimal vertagt worden. Knapp vor der letzten Vertagung hatte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) aber bereits den Beschluss als einfaches Gesetz in den Raum gestellt – wobei im Nationalrats-Plenum nach wie vor eine Verabschiedung als Verfassungsbestimmung möglich ist.

Mit der Initiative soll generell “das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist”, untersagt werden. Begründet wird dies im Gesetzesantrag mit “der sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau”.

Geldstrafe bei Verstoß gegen “Verhüllungsverbot”

Unter anderem wird in den Erläuterungen argumentiert, dass mit dem Verbot auch die Information über den körperlichen Entwicklungsstand, das Religionsbekenntnis bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Islam-Ausrichtung geschützt werden soll. Die Verhüllung des Hauptes bzw. das Tragen des Kopftuchs zeige nämlich das Erreichen der Geschlechtsreife an, die Art der Trageweise unter Umständen die Anhängerschaft zu einer bestimmten Gemeinschaft bzw. auch die Einhaltung bestimmter religiöser Regeln und die familiäre Situation.

Unter “Verhüllung des Hauptes” soll laut Erläuterungen “jede Art von Bekleidung, welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllt”, umfasst sein. Explizit erwähnt wird aber nur das Kopftuch. Ausgenommen sind Verbände aus medizinischen Gründen bzw. Kopfbedeckungen aus Witterungsgründen.

Bei einem Verstoß muss der Direktor unverzüglich die Bildungsdirektion verständigen, die wiederum die Eltern innerhalb von vier Schultagen zu einem verpflichtenden Gespräch zu laden hat. Erscheint das Kind erneut verhüllt oder kommen die Eltern trotz Mahnung nicht zum Gespräch, ist dies mit einer Geldstrafe von bis zu 440 Euro zu ahnden.

GGÖ sieht Verbote als “destruktiv”

Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat sich am Dienstag erneut klar gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen. “Quasi mit Beginn des gesegneten Monats Ramadan will die Bundesregierung offenbar ein ausschließlich MuslimInnen diskriminierendes Gesetz lancieren,” so IGGÖ-Präsident Ümit Vural dazu, dass am Mittwoch im Unterrichtsausschuss ein Kopftuchverbot an Volksschulen beschlossen werden soll.

Das islamische Kopftuch sei mit Beschluss des Beratungsrates der IGGÖ “als integraler Teil der Glaubenspraxis unter dem Schutz der Religionsfreiheit” etabliert, so Vural. Daher sei jedes Verbot des Kopftuches – “mit welcher Begründung auch immer” – ein “direkter Angriff auf die Religionsfreiheit der österreichischen Muslime”.

“Unser Standpunkt zur Verbotspolitik ist vom ersten Tag an glasklar gewesen: Mit einem solchen Vorstoß würde uns die Bundesregierung zwingen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um dieses destruktive und desintegrative Gesetz zu Fall zu bringen.” ,” so der Präsident.

(APA/Red)

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