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Regierung plant Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige

Nach Amoklauf: Kommt jetzt das Social-Media-Verbot für Kinder?
Nach Amoklauf: Kommt jetzt das Social-Media-Verbot für Kinder? ©APA/AFP
Nach dem Amoklauf in Graz, bei dem Social Media eine zentrale Rolle spielte, will die Bundesregierung handeln. Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) fordert: Plattformen wie TikTok und Instagram erst ab 15 Jahren.
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Nach Amoklauf in Graz: Regierung will strengeres Social-Media-Alterslimit

Der Vorstoß erfolgt nach einem Amoklauf, bei dem der Täter kurz vor der Tat ein Foto auf X (ehemals Twitter) veröffentlichte und sich nachweislich mit ähnlichen Taten in den USA beschäftigte. Der Fall zeigt laut Regierung, wie sehr Social Media zur Radikalisierung beitragen kann.

Leichtfried: "Es geht um nationale Sicherheit"

Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) bezeichnet die Online-Radikalisierung junger Menschen als sicherheitspolitisches Problem: "Das ist eine Frage der nationalen Sicherheit", sagte er in einem Interview mit der APA. Er will das Social-Media-Mindestalter bis Jahresende gesetzlich auf 15 Jahre festlegen lassen.

EU-weite Lösung wird angestrebt

Leichtfried verweist auf laufende Gespräche auf europäischer Ebene. Ziel sei eine einheitliche Altersgrenze in der gesamten EU. Die kommende dänische EU-Ratspräsidentschaft werde das Thema laut Leichtfried prioritär behandeln. Eine EU-Verordnung wäre laut dem SPÖ-Politiker effektiver als nationale Alleingänge.

Weitere Maßnahmen gegen Extremismus angekündigt

Neben der Altersgrenze sollen laut Leichtfried weitere Punkte aus dem Regierungsprogramm umgesetzt werden – etwa ein "Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" sowie die Veröffentlichung einer Liste extremistischer Organisationen. Auch die Verantwortung internationaler Plattformbetreiber und der Vereinten Nationen müsse gestärkt werden, so Leichtfried.

Ausreichend Kontrollmechanismen

Möglich wird die Überwachung nur nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und begleitet von einem Rechtsschutzbeauftragten, der die Dateien jederzeit einsehen kann. Wie Leichtfried bereits betonte, handle es sich dabei nicht um einen "einsamen alten Mann", sondern es stehe ein großes Team hinter dem Rechtsschutzbeauftragten. "Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da irgendwer gängeln ließe", ist er überzeugt. Dass es zu Missbrauch kommen könnte, wie etwa in Spanien, Polen oder Griechenland, wo mit ähnlichen Softwares die Mobiltelefone von Journalisten und Oppositionellen abgehört wurden, glaubt er nicht. "Wir haben im Vergleich zu diesen anderen Ländern sicher den höchsten Rechts- und Missbrauchsschutz. Dazu kommt, dass im Strafgesetzbuch ein eigener Tatbestand geschaffen wird, der über den Amtsmissbrauch hinausgeht."

Bis es tatsächlich so weit ist, wird es aber noch dauern. Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Besorgung der Software abgewickelt werden. "Aber vielleicht geht es ja ein bisschen schneller", so der Staatssekretär. Der Rechtsschutzbeauftragte, der mit der Kontrolle betraut und im Innenministerium angesiedelt ist, wird auch in den Beschaffungsvorgang eingebunden. "Darüber hinaus braucht es eine Verordnung des Innenministeriums dazu. Und es gibt dann auch einen Bericht an den Unterausschuss zum Innenausschuss im österreichischen Nationalrat, wo dann über die Leistungsfähigkeit, die Eigenschaften und die finanzielle Gebarung berichtet wird."

(VOL.AT)

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