Das bedeute aber keine Verschiebung des Home-Office-Pakets, wie es Wirtschaftsvertreter gewünscht haben, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage. Der Fahrplan für einen Beschluss bis Anfang April bleibe aufrecht, natürlich vorbehaltlich des parlamentarischen Prozesses.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen werden erst später beschlossen
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) haben in ihren Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ein Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Homeoffice-Pakets erst mit 1. Juli angeregt, da sich die Unternehmen noch vorbereiten müssten. Dies hatte auch WKÖ-Generalsekretär und ÖVP-Abgeordneter Karlheinz Kopf heute im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio noch einmal unterstrichen. Arbeiterkammer und ÖGB hatten sich dagegen ausgesprochen.
Der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets: Beim geplanten Anrechnungsbetrag von bis zu 300 Euro jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, wurde erst am Montag im Finanzausschuss die Grenze von 42 Tagen, die man mindestens jährlich im Homeoffice verbringen soll, auf 26 Tage gesenkt. Weiters soll es etwa auch die Möglichkeit einer Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten.
(APA/Red)