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Rechtsextreme reisten für Kampf in die Ukraine

Eine kleine Gruppe deutscher Rechtsextremer soll sich dem Kampf gegen Russland in der Ukraine angeschlossen haben.
Eine kleine Gruppe deutscher Rechtsextremer soll sich dem Kampf gegen Russland in der Ukraine angeschlossen haben. ©AP Photo/FILE
Das Bundesinnenministerium in Deutschland teilte am Freitag mit, dass sich eine kleine Zahl an deutschen Rechtsextremisten am Kampf gegen den russischen Angriff in der Ukraine beteiligen wolle.
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"Es sind deutlich weniger als zehn Fälle", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Ob und wie viele Menschen aus Deutschland insgesamt dem Ruf der ukrainischen Regierung gefolgt sind, sich an der Verteidigung das Landes zu beteiligen, blieb am Freitag unklar.

Rechtsextreme reisten für Kampf in die Ukraine

Der Sprecher verwies darauf, dass es von deutscher Seite keine Grenzkontrollen gebe. Die Sicherheitsbehörden haben deswegen zwar die ihnen bekannten Extremisten im Blick, aber kein allgemeines Lagebild. "Sie sind sehr wachsam, fahnden gegebenenfalls nach ihnen bekannten Extremisten. Und die Möglichkeit, Pässe zu entziehen, ist eben eine Möglichkeit, dann Ausreisen zu verhindern", sagte er. "Das sind die Sicherheitsbehörden dran."

Auch deutsch-ukrainische Doppelstaatsbürger wollen kämpfen

Dies sei aber von anderen Fälle zu trennen. So könne es sein, dass in Deutschland lebende ukrainische Staatsangehörige oder deutsch-ukrainische Doppelstaatsbürger in die Ukraine reisen, um sich an der Verteidigung des Landes zu beteiligen. "Das ist nach deutschem Recht nicht zu untersagen. Das ist sozusagen möglich. Darüber kann ich Ihnen auch keine Zahl nennen", sagte er.

Wolodymyr Selenskyj hatte Ausländer zum Kampf aufgerufen

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte Ausländer zum Kampf gegen Russland in der Ukraine aufgerufen. Er sagte am Donnerstag, eine geplante internationale Legion solle eine Größe von 16.000 Kämpfern haben. Die ersten Freiwilligen aus dem Ausland seien bereits eingetroffen. "Sie kommen, um die Freiheit, das Leben zu verteidigen. Für uns, für uns alle." Selenskyj hat per Erlass allen freiwilligen Kämpfern aus dem Ausland visafreie Einreise garantiert.

Bei Strafbarkeit komme es auf das humanitäre Völkerrecht an

Im Falle deutscher Staatsangehöriger, die sich an Kampfhandlungen beteiligten, komme es für eine mögliche Strafbarkeit maßgeblich auf das humanitäre Völkerrecht an, sagte eine Sprecherin des deutschen Justizministeriums dazu. Sie erklärte: "Wenn eine Tötungs- oder Verletzungshandlung nach dem Völkerrecht erlaubt ist, dann ist sie auch nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar."

(APA/Red)

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