Im Raum steht laut Angaben von Behördensprecher Erich Habitzl nach dem Waldbrand in Hirschwang in der Marktgemeinde Reichenau a.d. Rax (Bezirk Neunkirchen) der Verdacht der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst. Die Flammen hatten die Einsatzkräfte über 13 Tage hindurch intensiv gefordert, fast 9.000 Helfer waren an Ort und Stelle.
Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst: Bis zu ein Jahr Haft
Im Fall der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst droht laut Strafgesetzbuch grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Details zu den laufenden Erhebungen nannte Habitzl auf APA-Anfrage nicht.
Von Ermittlungen auf Hochtouren sprach einmal mehr Chefinspektor Johann Baumschlager von der Landespolizeidirektion Niederösterreich. Die Beamten verfolgen derzeit u.a. den Ansatz, im Gelände gezielt Rauchkörper zu zünden, um die damalige Ausbreitung des Feuers besser nachvollziehen zu können.
Brand-Ursache "fremde Zündquelle": Geriet Lagerfeuer außer Kontrolle?
Hinsichtlich der Ursache wird von einer "fremden Zündquelle" ausgegangen. Festgestellt wurde u.a. mittels Video-Aufzeichnungen der Rax-Seilbahn, dass die Flammen an einer Stelle entstanden sind, an der in der Vergangenheit immer wieder Lagerfeuer gemacht worden waren.
Rasche Ausbreitung des Waldbrandes in Hirschwang
Der Waldbrand war am 25. Oktober am sogenannten Mittagsteig in Hirschwang ausgebrochen. Die Flammen breiteten sich extrem rasch aus - innerhalb von zehn Stunden von fünf auf etwa 115 Hektar. Feuerwehrangaben zufolge entwickelte sich in steilem und felsigem Gelände einer der aufwendigsten Löscheinsätze im Bereich der Waldbrandbekämpfung der vergangenen Jahrzehnte. Am 6. November wurde ein vorläufiges "Brand aus" gegeben.
(APA/Red)