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Rauchverbot in Lokalen: Kaum Anzeigen im ersten Monat

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Symbolbild ©Bilderbox
Seit einem Monat gilt das gesetzliche Rauchverbot in der Gastronomie: Die Übergangsfrist ist vorbei und nur mehr Lokale unter 50 Quadratmeter Verabreichungsfläche oder größere Betriebe mit abgetrennten Raucherräumen dürfen Tabakkonsum erlauben.
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Streitpunkt Kontrollen
Für Raucher wird es eng
Wo ist es verboten?

Die im Vorfeld befürchtete Anzeigenflut ist seit 1. Juli ausgeblieben:Wien verzeichnet seit dem 1. Juli keine Anzeigenflut -  im Gegenteil: Seit Ende der Übergangsfrist seien die Beanstandungen sogar zurückgegangen, so Oliver Birbaumer von den magistratischen Bezirksämtern zur APA: “Die Erwartungen sind eher in eine andere Richtung gegangen.” Eine genaue zahlenmäßige Erhebung liegt noch nicht vor.

Erst 1 Anzeige in Brigittenau

Trotzdem hat Birbaumer ein Beispiel parat: In der Brigittenau habe es seit Anfang Juli erst eine Anzeige gegeben, die Monate davor seien es bis zu 30 gewesen, berichtete der Sprecher. Dies liege einerseits am schönen Wetter, das es den Wirten leichter mache, im Lokalinneren das Rauchen zu verbieten, und andererseits an den Raumtrennungen, die viele Gastronomen noch vorgenommen hätten, so seine Mutmaßung.

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