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Raubserie in Wien-Favoriten: Täter erhielt lebenslange Haft

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Jener 21-jähriger Rumäne, der im vergangenen Frühjahr in Wien-Favoriten acht Frauen in räuberischer Absicht überfallen und mit einer Eisenstange teilweise lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Freitag im Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Beim Prozess in Wien
Belastendes Gutachten
Opfer schildern Vorfälle
Prozessbeginn in Wien
Verfahren steht bevor
Chronologie der Überfälle

Mit der Höchststrafe für den Angeklagten ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht eine dreitägige Verhandlung gegen einen 21-jährigen Rumänen zu Ende gegangen, der im heurigen Frühjahr in Wien-Favoriten binnen weniger Wochen in räuberischer Absicht acht Frauen überfallen hatte.

Raubserie mit Eisenstange

Einige Opfer – die Jüngste war 13 Jahre alt – wurden vom Täter mit einer Eisenstange lebensgefährlich verletzt. Der Schuldspruch erging wegen vierfachen Mordversuchs, sechsfachen schweren Raubes und minder qualifizierten Raubes in zwei Fällen. Erbeutet hatte er stets nur geringe Geldbeträge, Mobiltelefone, Bankomat-Karten und Ausweise.

Eine der überfallenen Frauen ist seither auf einem Auge blind. Die 24-Jährige hatte den Nachtautobus verpasst und war zu Fuß heimwärts gegangen, als der Täter sie ansatzlos von hinten angriff und ihr mit einer Eisenstange multiple Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich zufügte. Ein weiteres, 25 Jahre altes Opfer lag zwei Wochen im Koma . Die 13-Jährige befand sich auf dem Nachhauseweg von der Ostermesse, als sie attackiert wurde.

Urteil: Lebenslang und Einweisung

Der einschlägig vorbestrafte Täter – er war erst Ende Oktober 2013 aus einem rumänischen Gefängnis freigekommen – wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Basis dafür war ein psychiatrisches Gutachten, das dem Mann eine hochgradige Gefährlichkeit bescheinigt hatte.

Wie die Sachverständige Sigrun Rossmanith am Freitag referierte, zeichnet sich der 21-Jährige einerseits durch eine hohe Intelligenz aus. Daneben ist aber eine Persönlichkeitsstörung mit disozialen und psychopathologischen Anteilen nachweisbar. Der Mann führe einen “parasitären Lebensstil”, handle “gewissenlos” und “funktionalisiere” seine Mitmenschen, sagte Rossmanith. Gefühle seien für ihn “vermutlich nicht spürbar”.

Der Angeklagte sei bei den inkriminierten Straftaten mit “überhoher Gewaltanwendung” vorgegangen und habe dabei ein Verhalten “weit außerhalb des Normbereichs” an den Tag gelegt. Es sei daher zu befürchten, dass er diese “Handschrift” wiederhole, weshalb die Sachverständige von einer “höchst ungünstigen Zukunftsprognose” sprach und sich für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug stark machte.

Höchststrafe für Gericht “unabdingbar”

Die Höchststrafe sei in diesem Fall “unabdingbar”, legte die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung dar. Der Angeklagte habe in der Verhandlung “keinerlei Reue” erkennen lassen, drei seiner Opfer wären “aus Zufall” mit dem Leben davongekommen.

“Dass die das überlebt haben, ist in manchen Fällen auf ein Wunder zurückzuführen. Die Taten haben sich in abgelegenen Gegenden ereignet. Dass da nachts wer vorbeikommt und die Rettung verständigt, ist nicht zu erwarten”, konstatierte Weis.

“Grausamkeit”des Angeklagten

Der Mann habe sich um seine teilweise lebensgefährtlich verletzten Opfer nicht gekümmert und diese einfach liegen gelassen. Weis bescheinigte ihm “eine besondere Gefühlskälte und eine Grausamkeit, die ihresgleichen sucht”.

Der 21-Jährige sei bei seinen Überfällen außerdem “heimtückisch” vorgegangen und habe weiter auf die bereits am Boden liegenden, mitunter reglosen Frauen eingeschlagen, “obwohl die teilweise um ihr Leben geschrien haben”, wie die Richterin ausführte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 21-jährige Rumäne nahm sich nach Rücksprache mit Verteidigerin Irene Pfeifer Bedenkzeit.

(apa/red)

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