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Räuber fügte Frau in Wien-Margareten Schnittwunde im Gesicht zu: Haftstrafe

Ein Wiener hatte eine Radfahrerin mit einem Messer attackiert und verletzt
Ein Wiener hatte eine Radfahrerin mit einem Messer attackiert und verletzt ©APA (Sujet)
Nachspiel eines brutalen Überfalls auf eine Radfahrerin: Ein 36-Jähriger ist am Montag im Wiener Landesgericht zu einer fünfjährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Prozess wurde vertagt

Der “Räuber mit dem Knautschgesicht” – so hatte sie ihn in ihrer Zeugenaussage bezeichnet – hatte der 46-Jährigen mit einem Messer eine Schnittwunde im Gesicht zugefügt, als sie ihre Handtasche nicht hergeben wollte.

Faust-Attacke auf Radfahrerin

Zunächst hatte der Täter der Frau, die gegen 22.00 Uhr in Wien-Margareten ihr Fahrrad heimwärts schob, ansatzlos einen Faustschlag gegen den Kopf verpasst. Die 46-Jährige begann laut zu schreien und ergriff die Tasche, die sie sich unter keinen Umständen abnehmen lassen wollte. Darauf drohte ihr der Räuber unmissverständlich: “Wennst ka Ruah’ gibst, pack i mei Messer aus.”

Frau in Margareten mit Messer verletzt

Die Frau ließ sich nicht einschüchtern, worauf der Täter tatsächlich ein Klappmesser zückte und ihr das Gesicht verunstaltete. Damit war der Widerstand der Frau gebrochen. In ihrer Tasche befand sich eine Börse mit 25 Euro. Der Räuber flüchtete, ließ am Tatort allerdings das Messer mit seinen DNA-Spuren zurück.

Dieser Umstand führte Ende Juli zur Festnahme des Mannes. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dieser Frau wehgetan habe”, gab er nun als Angeklagter zu Protokoll. Er behauptete, damals derart alkoholisiert gewesen zu sein, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Der Tatort lag übrigens gerade einmal 220 Meter von seiner Wohnung entfernt. Das Opfer befindet sich seit dem Überfall in medizinischer und psychologischer Betreuung. Demnächst hat die Frau einen OP-Termin – sie möchte sich die Narbe im Gesicht “weglasern” lassen.

“Sehr brutale Vorgangsweise” des Räubers – fünf Jahre Haft

Für die “sehr brutale Vorgangsweise” komme eine geringere als die verhängte Strafe nicht in Betracht, erteilte Richterin Sylvia Primer in der Urteilsbegründung dem Verteidiger eine Abfuhr, der sich für eine teilbedingte Haftstrafe stark gemacht hatte. Der 46-Jährigen sprach der Schöffensenat ein Schmerzengeld von 2.000 Euro zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(apa/red)

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