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Psychisch Kranker erstach Vater in Wien-Fünfhaus: "Der Teufel ist besiegt"

Der psychisch Kranke ist nicht straffähig und wurde in eine geschlossene Anstalt verwiesen.
Der psychisch Kranke ist nicht straffähig und wurde in eine geschlossene Anstalt verwiesen. ©APA
Ein psychisch kranker 29-Jähriger, der im September in Wien-Fünfhaus seinen Vater erstochen haben soll, wurde heute in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Der Mann habe seine Medikamente abgesetzt und dachte, sein Vater wäre der Teufel.

In knappen Worten hat ein 29-jähriger Mann am Donnerstag am Wiener Landesgericht geschildert, wie er seinen Vater getötet hat: “Ich hab’ ein Messer genommen und reingestochen. In den Hals.” Erst nach seiner Festnahme habe er mitbekommen, “dass ich den Vater umgebracht habe und nicht den Teufel”.

Der 29-Jährige leidet seit seinem 16. Lebensjahr an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie. Deswegen kann er für die Bluttat, die sich am 21. September 2018 in der Grimmgasse in Rudolfsheim-Fünfhaus abgespielt hat, nicht verantwortlich gemacht werden. Einem Gutachten des Gerichtspsychiaters Peter Hofmann zufolge war der Mann im Tatzeitpunkt aufgrund seiner hochgradigen geistig-seelischen Abnormität nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Hofmann bezeichnete die von der Staatsanwaltschaft beantragte zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als “unumgänglich”. Den Betroffenen zeichne eine “hohe Gefährlichkeit” aus. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung, die im Maßnahmenvollzug gewährleistet ist, wäre neuerlich “mit Straftaten mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen”, sagte Hofmann.

Mann nahm keine Medikamente mehr

Die bereits in der Jugend aufgetretene psychische Erkrankung warf den 29-Jährigen aus der Lebensbahn. Nach dem Besuch der Hauptschule erlernte er keinen Beruf. Er verbrachte seine Tage beinahe ausschließlich in der elterlichen Wohnung. “Ich hab’ mich zu Hause im Zimmer eingesperrt. Ich bin nicht rausgegangen. Da ist es mir nicht gut gegangen”, berichtete er den Geschworenen. Die Tagesgestaltung des Mannes beschränkte sich im Wesentlichen aufs Computerspielen.

Krankheitseinsichtig war der 29-Jährige nur bedingt. Er wurde zwar zwei Mal stationär behandelt und bekam auch Medikamente gegen seine diagnostizierte Schizophrenie verschrieben. Er war aber nicht gewillt, diese kontinuierlich einzunehmen und sich regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen. “Es gibt keine Möglichkeit, einen Patienten zur Mitwirkung zu zwingen, so lange er keine Straftat begangen hat”, führte Staatsanwalt Bernhard Mascha dazu aus.

Er habe die Psychopharmaka abgesetzt, weil er davon Kopfschmerzen und Herzbeschwerden bekommen hätte, erfuhr das Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) vom 29-Jährigen: “Ich wollte keine Medikamente mehr trinken. Ich habe die 13 Jahre lang getrunken.” In Folge dessen bildete sich der 29-Jährige zusehends ein, sein Vater sei das Böse. “Er hat geglaubt, dass sich der Vater in den Leibhaftigen verwandelt hat”, legte der Staatsanwalt dar.

“Er sah normal aus, aber er war der Teufel”

Am Morgen des 21. September, nachdem die Mutter und die Großmutter die Wohnung der Familie verlassen hatten, habe er nach dem Aufstehen den Vater in der Küche wahrgenommen, erinnerte sich der 29-Jährige: “Er sah normal aus, aber er war der Teufel.” Er dürfte dem 51-Jährigen zunächst mehrere Faustschläge verpasst und diesen so zu Boden gebracht haben. Dann würgte er ihn und stach mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von elf Zentimeter zu. Der Vater, der von dem Angriff vermutlich völlig überrascht wurde – die Leiche wies keine Abwehrverletzungen an den Unterarmen oder Händen auf – hatte keine Überlebenschance. Der 29-Jährige wurde wenig später in einem nahe gelegenen Park festgenommen. Im Gefängnis wunderte er sich, weshalb ihn der Vater nicht besuchen komme. “Der Teufel ist besiegt”, gab der Kranke in der Justizanstalt von sich.

“Das Ganze ist eine menschliche Tragödie”, bemerkte Verteidiger Alexander Philipp. Seit sein Mandant in Gewahrsam ist, sei er medikamentös gut eingestellt: “Nun ist ihm klar geworden, dass er nicht den Teufel, sondern den Vater getötet hat.” Dabei habe er zu diesem immer ein gutes Verhältnis gehabt: “Er hat ihn geliebt. Er leidet sehr unter der Situation.”

Vater am eigenen Blut erstickt

Der Vater sei an seinem eigenen Blut erstickt, konstatierte Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten. Der Sachverständige hatte beim Lokalaugenschein an der Leiche mehrere Verletzungen festgestellt, die Aufschluss über den Tathergang gaben.

Zum einen wies die Leiche Blutunterlaufungen im Kopf- und Halsbereich auf, die auf stumpfe Gewalt – wie etwa Schläge oder Würgen – hindeuteten. Zum anderen gab es an der Halsvorderseite sowie an Stirn, Schläfe und Augenwinkel Stich- und Schnittverletzungen. Da die Wunde im Halsbereich zackig war, sei laut Gerichtsmediziner anzunehmen, dass der Sohn mehrmals zu- bzw. nachgestochen habe.

Durch die Halsstiche wurde der Rachenraum eröffnet und Blut konnte in die Lunge eintreten. Somit erstickte das Opfer an seinem eigenen Blut. Der Tod hätte laut Reiter nur durch eine unverzügliche Einlieferung ins Krankenhaus mit Intubation und Absaugen verhindert werden können.

Einweisung in eine Anstalt

Die Entscheidung der Geschworenen auf eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt fiel einstimmig aus. “Betrachten Sie die Einweisung nicht als Strafe, sondern als Chance. Wenn man Sie gut und ausreichend behandelt, können Sie mit dieser Krankheit ein normales Leben führen. Sie haben ein Recht auf ein Leben ohne Stimmen und Halluzinationen”, bemerkte der vorsitzende Richter Christoph Bauer in Richtung des 29-Jährigen.

(APA/red)

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