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Mordversuch in Frankfurt: Prozess um 70-Jährigen Wiener vertagt

Ein Wiener steht derzeit in Wiener Neustadt wegen einer Messerstecherei vor Gericht
Ein Wiener steht derzeit in Wiener Neustadt wegen einer Messerstecherei vor Gericht ©APA (Sujet)
Am Landesgericht Wiener Neustadt muss sich ein 70-Jähriger verantworten, der Anfang März in Frankfurt an einer Messerstecherei beteiligt war. Nach der Einvernahme des mutmaßlichen Täters und einer Videovorführung ist der Prozess auf 14. März 2017 vertagt worden.
Messerangriff in Frankfurt

Der in der hessischen Finanzmetropole lebende gebürtige Wiener hat nach einem Streitgespräch seinem Gegenüber mit zwei Stichen in die Brust verletzt.

Prozess um Messerattacke von 70 Jahre alten Wiener

Das Opfer wurde nahe des Herzens getroffen, erlitt Einblutungen in die linke Brusthöhle und Lunge und musste notoperiert werden. Eine oberflächliche Schnittverletzung befand sich im Bereich der hinteren Achselhöhle. Schauplatz des nächtlichen Geschehens war ein Lokal im Frankfurter Bahnhofsviertel, der Verdächtige wurde zwei Wochen nach der Tat von der Spezialeinheit Cobra in seinem Elternhaus in Laxenburg festgenommen. Staatsanwalt Erwin Blümel sprach von bewussten, gezielten Messerstichen gegen den bei einem Spielautomaten stehenden Mann.

Mordabsicht durch Video erkennbar

Ein vorhandenes Video aus dem Lokal lasse die Mordabsicht dabei erkennen. Keinesfalls habe sein Mandant den Mann umbringen wollen, konterte Verteidiger Peter Philipp. Zwei Freunde des Opfers hätten den Ausgang verstellt – der Wiener habe nur zugestochen, um hinauszukommen, stellte der Anwalt Notwehr in den Raum. Das Opfer sei dann lediglich zwei Tage im Spital gewesen.

Wiener seit Jahrzehnten “im Milieu” bekannt

Der 70-Jährige, eigenen Angaben zufolge seit 50 Jahren “im Milieu” u.a. als Kellner und Security beschäftigt und unterwegs, bekannte sich der Körperverletzung schuldig. Er bestritt aber unter Hinweis auf die “leichten” Verletzungen des Opfers jedwede Tötungsabsicht: “Ich bin doch nicht geisteskrank und werd’ mit 69 zum Mörder!” Er habe keinen Bock darauf, seinen Lebensabend im Knast verbringen. Die drei Zentimeter tiefen “Muskelstiche” seien als Denkzettel gemeint gewesen, dass er sich nichts gefallen lasse, berichtete der nach seinen Worten in der Frankfurter Nachtszene bekannte und respektierte Wiener von einer “Albaner-Bande”, die einen Teil des Bahnhofsviertels terrorisiere. Den Namen des “Chefs” nenne er nicht – er wolle gesund bleiben, meinte er.

Prozess auf März 2017 vertagt

Richterin Birgit Borns gab Beweisanträgen statt. U.a. sollen heute nicht erschienene Zeugen und auch das damalige Opfer ausfindig gemacht werden. Neuer Termin ist der 14. März 2017. “Wir hatten alle nichts, aber es war okay”, schilderte der nach seinem Werdegang befragte geschiedene Vater eines Sohns seine “relativ schöne” Kindheit im Wien der Nachkriegszeit, bis er nach zwei abgebrochenen Lehren in ein Erziehungsheim in Niederösterreich verfrachtet wurde. Das dort Erlebte habe ihn zu einem Menschen geformt, der sich nichts gefallen lässt. 1975 zog er zunächst nach Düsseldorf, dann nach Frankfurt.

“Es hat gekriselt. Es ist in der Luft gelegen, dass was passiert”

“Es hat gekriselt. Es ist in der Luft gelegen, dass was passiert”, beschrieb der Beschuldigte die Stimmung in der alkoholgeschwängerten Luft des Lokals. “Ich kenn’ mich aus”, verwies er auf 50 Jahre Erfahrung im “Milieu”. So sei er zum Beispiel oft von Damenkränzchen “gebucht” worden als Begleiter / Beschützer bei Disco-Besuchen. Er sei angeschossen worden, drei Mal im Koma gelegen und ebenso oft verhaftet worden, allerdings, weil er mit einer anderen “Größe” aus Wien verwechselt worden sei. Er habe keine Vorstrafen und sein Geld immer “auf gerade Art” verdient, “aber manchmal muss man sich wehren”, verriet er aus seiner Lebensschule. Wann immer er stattdessen abgewartet habe, sei ihm was passiert.

Der Tathergang des Vorfalls in Frankfurt

In jener Nacht Anfang März 2016 kam er mit einer Bekannten gegen 4.00 Uhr in das Lokal. Der Barmann verschaffte ihnen Plätze an der Theke, den dadurch “verdrängten” Gast habe er dafür auf ein Getränk eingeladen. “Um die Uhrzeit ist in einem Lokal im Bahnhofsviertel nicht grad’ die Creme der Gesellschaft”, veranschaulichte der Beschuldigte das Ambiente. Mit seinem späteren Kontrahenten hatte er zuerst gar nichts zu tun, der habe nur “sehr fahrig” gewirkt. Als er der Frau in seiner Begleitung Geld für ein Spiel am Automaten mit den Worten “nur Depperte hau’n ihr Geld dort rein” verweigerte, habe der Mann jedoch auf ihn hingeschlagen. Er schlug zurück, beide fielen übereinander auf den Boden.

“Präventiver” Angriff

Damit wäre die Sache für ihn erledigt gewesen, sagte der 70-Jährige – wenn nicht der Andere ihn a la “du bist scho tot und waaßt es net” bedroht und seine Mutter beschimpft hätte. Als er aufs Klo ging, hörte er von dessen Bekannten sinngemäß, dass man ihn schon erwischen werde. Er wollte das Lokal unbeschadet verlassen, aber die Kumpels des Mannes standen beim Ausgang und der Kontrahent habe weitergestänkert. So stach er zu – “klassisch präventiv”, als Denkzettel nach dem Motto “mit mir net!”, aber “nicht in mörderischer Absicht”. Er habe das Klappmesser zuvor nicht griffbereit geöffnet gehabt, beteuerte er.

Keine Flucht vorbereitet

Bevor er zu einem Taxi ging, sagte er noch, man solle die Rettung rufen, betonte der Angeklagte. Er habe auch keineswegs seine Flucht vorbereiten wollen, sondern wäre an jenem Morgen eigentlich mit dem Zug nach Österreich gefahren, um – wie nachweislich alle 14 Tage – seine Mutter in einem Pflegeheim zu besuchen. Da er den Zug versäumt hatte, fuhr er zu einem befreundeten Türsteher, um zu fragen, ob jemand ihn nach Wien bringen könnte. Dieser habe einen Anruf “von irgendeinem Jugo” – mutmaßlich also aus der “Albaner-Bande” – bekommen, dass das Opfer nicht schwer verletzt sei und “alles okay” wäre, wenn der Wiener Geld herausrücke. “Die können mich…” war seine Reaktion.

Gerichtsmediziner zum Zustand des Opfers

Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk war das Opfer nach der Attacke ansprechbar, der Kreislauf durchgehend stabil, der Zustand nicht unmittelbar lebensbedrohlich. Der Alkoholwert des Verletzten, dessen Adresse nicht bekannt ist, lag bei 0,7 Promille. Auch die Frau, in deren Begleitung der Angeklagte gewesen war, soll bis zur nächsten Verhandlung ausgeforscht werden.

(APA/Red.)

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