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Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz beginnt in Wien

Ex-Kanzler Kurz wird Falschaussage vorgeworfen.
Ex-Kanzler Kurz wird Falschaussage vorgeworfen. ©Photo by Joe Klamar / AFP (Archivbild)
Am heutigen Mittwoch beginnt der Prozess gegen Alt-Kanzler Sebastian Kurz am Straflandesgericht Wien.
Kurz beantragte vor Prozess Freispruch
Einzelrichter führt Prozess gegen Kurz
Prozess gegen Kurz ist "ausreserviert"

Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Wegen des gleichen Delikts angeklagt sind mit Kurz auch die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner sowie der Ex-Kabinettschef im Bundeskanzleramt, Bernhard Bonelli. Alle Angeklagten beteuern ihre Unschuld.

Ex-Kanzler Kurz verlangte vor Prozess Freispruch

Für die Verhandlung gegen insgesamt drei Angeklagte sind bisher drei Termine bis zum 23. Oktober anberaumt. Kurz hatte bereits in einer schriftlichen Gegenäußerung einen Freispruch verlangt. Der ehemalige Bundeskanzler wird möglicherweise erst am zweiten Verhandlungstag, dem Freitag, ausführlich zu Wort kommen, sollten die Eröffnungsvorträge der WKSA und der drei Verteidiger länger dauern.

WKStA will bei Kurz-Prozess 18 Zeugen befragen

Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein. Die WKStA hat in ihrem schriftlichen, über 100 Seiten umfassenden Strafantrag die Befragung von nicht weniger als 18 Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beantragt. Kurz und Bonelli wird von der WKStA vorgeworfen, sie hätten als Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung der ÖBAG und der Besetzung des Vorstandes und Aufsichtsrates dieser Gesellschaft falsch ausgesagt.

Großes Medieninteresse vor Kurz-Prozess

Glatz-Kremsner soll sowohl vor dem U-Ausschuss als auch bei ihrer Vernehmung als Zeugin im Ermittlungsverfahren der WKStA zur Bestellung eines Vorstandsmitgliedes der Casinos Austria AG wissentlich die Unwahrheit gesagt haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Medieninteresse am Prozess ist beachtlich. Aus Platzgründen musste das Kontingent für Medienschaffende eingeschränkt werden.

(APA/red)

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