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Ostern im Ausland? - Überblick über die derzeit geltenden Reisebeschränkungen

In Europa gelten derzeit unterschiedliche Reisebeschränkungen.
In Europa gelten derzeit unterschiedliche Reisebeschränkungen. ©Pixabay.com (Sujet)
Die Osterferien wurden vor der Coronavirus-Pandemie von vielen Österreichern als ersten Gelegenheit des Jahres genützt, um einen Urlaub im Ausland zu verbringen. Derzeit gelten in den Ländern allerdings unterschiedliche Einreisebeschränkungen, was dem Reisen heuer deutliche Hürden auferlegt.

Und selbst wenn die Einreise für Österreicher allgemein oder Einwohner bestimmter Bundesländer relativ problemlos ist, Österreich hat für die meisten Länder Reisewarnungen der höchsten Stufe 6 verhängt. Das bedeutet Auflagen bei der Rückkehr nach Österreich. Ausnahmen bilden nur der Vatikan, Island, Norwegen, Australien, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Selbst für diese Länder gilt aber immerhin noch ein hohes Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich und auch für diese sieben rät das Außenministerium den Österreichern nach wie vor "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab.

Bei Rückkehr aus einem Land der Stufe 6 muss ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder negativem Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist) mitgeführt werden. Hat man keines dabei muss man innerhalb von 24 Stunden verpflichtend einen Test veranlassen - auf eigene Kosten. In jedem Fall muss man sofort nach der Rückkehr eine zehntägige (Heim-)Quarantäne antreten. "Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird", hält das Außenamt fest. Vor der Rückreise sollte man sich zudem (frühestens 72 Stunden) im Voraus für die Rückkehr online registrieren.

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In ITALIEN sind die Regionen je nach Ausbreitung des Coronavirus verschieden eingestuft. Derzeit sind alle Regionen entweder rot oder orange. Von Karsamstag bis Ostermontag sind sogar alle Regionen rot, wurde angekündigt. Eine Einreise sowie auch das Verlassen der Wohnung am Ort ist damit nur im Ausnahmefall möglich. Lokale sind geschlossen; nur Geschäfte des täglichen Bedarfs sind geöffnet. Die Skigebiete sind zu. In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zu den wenigen Ausnahmen gehören etwa Pendler oder Lkw-Fahrer. Selbst für diese gelten weitreichende Test- und Quarantäneauflagen. Italien-Tourismus ist daher aus österreichischer Sicht Fehlanzeige.

In SPANIEN ist die Lage je nach Region verschieden. Nach Andalusien oder Galicien etwa darf man gar nicht zu touristischen Zwecken einreisen, auf die Kanarischen Inseln oder die Balearen unter Auflagen. Flugreisende, die aus Österreich oder anderen Risikoländern/-gebieten nach Spanien einreisen wollen, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Auch ein negativer sogenannter TMA-Test wird anerkannt. Ein Antigen-Schnelltest ist dagegen nicht ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei der Ankunft wird die Körpertemperatur kontrolliert. Auf den Kanaren müssen sich Reisende die spanische Covid-19-Kontaktverfolgungs-App "Radar COVID" auf das Handy herunterladen und bis 15 Tage nach ihrer Heimkehr aktiviert lassen.

Seit Montag gilt für die Einreise in die SCHWEIZ sowie LIECHTENSTEIN zusätzlich zu den bisherigen Bundesländern Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Steiermark auch bei Einreisen aus dem Burgenland, Oberösterreich und Wien eine Quarantänepflicht plus die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Bei Flugreisen erfolgt die Kontrolle vor dem Boarding. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Die Quarantäne beträgt zehn Tage - genauso lang sind die Osterferien. Sie kann nach sieben Tagen per negativem Antigen-Schnell- oder weiterem PCR-Test vorzeitig beendet werden.

Nach KROATIEN kommt man verbunden mit einem negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) und einer zehntägige Heimquarantäne (für Tiroler 14 Tage). Die Heimquarantäne kann sich auf sieben Tage verkürzen, wenn ein weiterer negativer PCR-Test vorliegt. Kann man bei der Einreise kein PCR-Testergebnis vorweisen, muss der Test in der Quarantäne-Zeit nachgeholt werden.

Lockerer sieht es mit der TÜRKEI aus. Für die Einreise muss man sich vorher registrieren. Kommt man mit dem Flugzeug an, benötigt man ab einem Alter von sechs Jahren einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Test.

GRIECHENLAND: Registrierung vor Einreise, negativer PCR-Test (auf Englisch und nicht älter als 72 Stunden) bei Einreise, danach siebentägige Heimquarantäne.

ZYPERN: Negativer PCR-Test (maximal 72 Stunden) bei der Einreise. Oder: Durchführung eines PCR-Tests bei der Einreise und Selbstisolation, bis das Ergebnis vorliegt.

Ähnlich MALTA: Österreicher benötigen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Kleinkinder sind davon nicht ausgenommen! Ohne negativem PCR-Test müssen Einreisende direkt am Flughafen einen Test machen und am Flughafen warten, bis das Ergebnis da ist.

BOSNIEN: Österreichische Staatsbürger brauchen für die Einreise einen (nicht näher spezifizierten) negativen Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden).

SERBIEN: Negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Mit einem serbischen Aufenthaltstitel kann man auch ohne Test einreisen, muss dann aber sofort in eine zehntägige Quarantäne und sich innerhalb von 24 Stunden registrieren.

BULGARIEN: Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bei der Einreise.

Will man auf dem Landweg nach PORTUGAL muss man einen gewichtigeren Grund als "Urlaub" nennen und etwa einen Wohnsitz im Land haben. Mit dem Flugzeug braucht es eine Vorab-Registrierung und einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden). Gleiches gilt für die Insel Madeira, dort ist aber auch ein Test an Ort und Stelle möglich.

GROSSBRITANNIEN: Vorab-Registrierung, negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität in englischer, französischer oder spanischer Sprache sowie zehntägige Quarantäne nötig. Möglichkeit einer Freitestung nach fünf Tagen per negativem PCR-Test (72 Stunden). Das von Österreich verhängte Landeverbot für Passagierflüge aus Großbritannien ist am Sonntag ausgelaufen. Die Austrian Airlines fliegen seit Montag wieder normal zwischen London und Wien.

TSCHECHIEN: Eine Einreise ist nur im Ausnahmefall und dann unter Auflagen möglich. Es ist kein Tourismus erlaubt.

SLOWAKEI: Registrierung spätestens bei der Einreise, Heimisolation bis ein negativer PCR-Test vorliegt. Der Test darf frühestens am achten Tag der Heimisolation durchgeführt werden. Derzeit gibt es Grenzkontrollen zwischen der Slowakei und Österreich. Die Grenzübergänge Hainburg, Angern-March und Schloss Hof sind gesperrt.

UNGARN: Außer man ist etwa Pendler oder Diplomat, braucht es eine Online-Sondergenehmigung für die Einreise samt Pflicht zu einem Test und einer Heimquarantäne.

SLOWENIEN: Legt man bei der Einreise einen negativen PCR-19-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vor, entkommt man einer Quarantäne. Ohne Test werden zehn Tage Quarantäne angeordnet. Aus der Quarantäne kann man sich frühesten am fünften Tag mit PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten.

Für die MALEDIVEN benötigen Österreicher einen PCR-Test (nicht älter als 96 Stunden), ein Visum, das auch bei der Einreise ausgestellt werden kann, eine im Voraus gebuchte Unterkunft sowie einen gebuchten Rückflug. Im Voraus muss auch eine Erklärung zur eigenen Gesundheit abgegeben werden. Zur Rückkehr hält das Außenministerium in Wien fest: "Mit zehntägiger verpflichtender Heimquarantäne verbunden. Durch einen negativen Test ab dem fünften Tag ist ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne möglich."

Das zu den Vereinigten Arabischen Emiraten gehörende DUBAI verlangt einen PCR-Test mit negativem Ergebnis, der nicht älter als 72 Stunden bei der geplanten Ankunft sein darf. Eine Quarantäne oder weitere Tests werden nicht gefordert.

USA: Es gilt ein weitgehendes Einreiseverbot, das auch den europäischen Schengen-Raum und damit Österreich betrifft. Zu Ausnahmegruppen gehören Familienangehörige von US-Bürgern oder Diplomaten.

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(APA/Red.)

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